Die Debatte um die Rückbenennung der Johannes-Dyba-Allee in Kastanienallee bekommt eine neue Wendung. Die SPD-Fraktion in der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung will erreichen, dass die Vertraulichkeit einer Anhörung im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFA) aufgehoben wird. Dazu hat die Fraktion einen Antrag für die nächste Sitzung des Ausschusses am 31. August 2026 eingebracht. Im Mittelpunkt steht die Aussage eines Mitglieds des Betroffenenbeirats für die Bistümer Fulda und Limburg, der in der vergangenen HFA-Sitzung am 10. August die Perspektive von Menschen einbringen sollte, die sexuelle Gewalt erfahren haben.
Die Anhörung fand im Zusammenhang mit dem SPD-Antrag statt, die Johannes-Dyba-Allee wieder in Kastanienallee umzubenennen. Die Straße war nach dem früheren Fuldaer Erzbischof Johannes Dyba benannt worden. Der Betroffene sollte aus seiner persönlichen Perspektive erläutern, welche Bedeutung der Umgang mit sexuellem Missbrauch und dem damaligen Verhalten der Bistumsspitze für die Diskussion um den Namen der Straße hat.
Der HFA entschied sich jedoch mit der Mehrheit von CDU, FDP, Grünen und Volt dafür, die Anhörung unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchzuführen. Damit verbunden ist eine Verschwiegenheitspflicht für die Ausschussmitglieder. Nach derzeitiger Rechtslage dürfen Stadtverordnete deshalb nicht öffentlich wiedergeben, was der angehörte Betroffene in der Sitzung gesagt hat. Das betrifft auch die für den 7. September 2026 geplante Beratung des SPD-Antrags in der Stadtverordnetenversammlung. Die Aussagen des Mitglieds des Betroffenenbeirats dürfen dort nach derzeitiger Einschätzung nicht einfach in Redebeiträgen wiedergegeben werden.
Für die SPD ist genau das der entscheidende Punkt. „Die Entscheidung des Ausschusses verhindert die Berücksichtigung der Betroffenenperspektive im Entscheidungs- und Diskussionsprozess. Das darf nicht so bleiben!“, erklärt der Vorsitzende der SPD-Fraktion, Jonathan Wulff. Nach seinen Angaben hätten die Ausführungen des Betroffenen zahlreiche Mitglieder des Ausschusses tief beeindruckt. Gerade deshalb sei es aus Sicht der Sozialdemokraten nicht nachvollziehbar, dass die Öffentlichkeit von der Anhörung ausgeschlossen worden sei.
Wulff sieht keinen überzeugenden Grund für die Entscheidung des Ausschusses. Das Mitglied des Betroffenenbeirats habe selbst erklärt, keine Einwände gegen eine öffentliche Sitzung zu haben. Zudem habe der Betroffene bereits in der Vergangenheit öffentlich über den sexuellen Übergriff und den Umgang der damaligen Bistumsspitze unter Erzbischof Dyba und Weihbischof Kapp gesprochen. Dabei habe er gegenüber verschiedenen Medien auch unter seinem Namen über seine Erfahrungen berichtet.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende verweist darüber hinaus auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Danach sei ein Ausschluss der Öffentlichkeit nur in Ausnahmefällen und bei Vorliegen berechtigter Interessen zulässig. Aus seiner juristischen Sicht ist die Entscheidung des HFA deshalb rechtlich nicht haltbar. „Das Vorgehen des HFA ist nach meiner Meinung evident rechtswidrig“, sagt Wulff.
Gleichzeitig unterstellt der SPD-Politiker den Mitgliedern des Ausschusses keine bewusste Absicht, die Betroffenenperspektive aus der Debatte herauszuhalten. Er geht vielmehr von einem Fehler aus. „Ich glaube, der HFA hat einfach einen Fehler gemacht. Niemand kann gewollt haben, die Perspektive der Opfer sexueller Gewalt aus dem Entscheidungs- und Diskussionsprozess herauszuhalten“, erklärt Wulff.
Mit ihrem Antrag will die SPD nun erreichen, dass die Vertraulichkeit aufgehoben wird und die Aussagen des Betroffenen in die weitere politische Diskussion einfließen können. Damit würde die Perspektive eines Menschen, der selbst von sexueller Gewalt betroffen war, auch öffentlich in die Debatte um die Rückbenennung der Straße einbezogen werden können.
Die Sozialdemokraten zeigen sich zuversichtlich, dass ihr Vorstoß im Ausschuss eine Mehrheit finden wird. Wulff geht davon aus, dass niemand ein Interesse daran haben könne, die Erfahrungen und Sichtweise Betroffener aus einem Entscheidungsprozess herauszuhalten, bei dem gerade die historische und gesellschaftliche Bewertung des Umgangs mit sexuellem Missbrauch eine Rolle spielt. Über den Antrag soll der HFA am 31. August beraten.
Die eigentliche Entscheidung über den SPD-Antrag zur Rückbenennung der Johannes-Dyba-Allee in Kastanienallee soll anschließend in der Stadtverordnetenversammlung am 7. September 2026 fallen. Ob die Aussagen aus der nicht öffentlichen Anhörung bis dahin öffentlich gemacht werden können, hängt zunächst davon ab, wie der Ausschuss mit dem Antrag der SPD umgeht. +++
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