Soziale Wohnraumförderung - Zinsgünstige Darlehen für Mietwohnungsbau

Miete, Wohnung

Fulda. Für die Förderung des Mietwohnungsbaus werden in 2015 von Seiten des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erneut zinsverbilligte Darlehen zur Verfügung gestellt. So soll Mitte 2015 ein ergänzendes Programm zur Neuschaffung von Wohnraum für mittlere Einkommen aufgelegt werden. Die Modernisierung von bestehenden Mietwohnungen wird ebenfalls durch Darlehen aus dem Sondervermögen Wohnungswesen und Zukunftsinvestiti-onen gefördert. Anmeldungen für beide Programme müssen bis zum 2. März 2015 eingereicht werden. Zu-ständig für Bauvorhaben im Landkreis Fulda ist der Fachdienst Bauen und Wohnen der Kreisverwaltung, Ansprechpartner: Bernd Möller, Telefon (0661)6006-322. +++ fuldainfo


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1 Kommentar

  1. Hört sich erst einmal gut an, leider ist der Landkreis Fulda nicht bereit, für Leistungsempänger_Innen die Mietpreise für sozialen Wohnungsneubau zu bezahlen, da der Landkreis solche Wohnungen für unangemessen teuer hält. Die Mietpreise für sozialen Wohnungsneubau liegen wesentlich höher als der Landkreis bereit ist, als angemessen anzuerkennen.
    Für die Stadt Fulda liegen die Angemessenheitsgrenzen für die Kaltmiete bei 220.- Euro für einen Einpersonenhaushalt (50qm), bei 280.- Euro für einen 2-Personenhaushalt (60qm) und für alle anderen Haushalte bei 4,35 Euro/qm.

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