Sofortige Quarantäne für Rückkehrer aus allen Staaten außerhalb Deutschlands

Reiserückkehrer aus allen Staaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland müssen sich ab Freitag (10. April) nach ihrer Einreise unverzüglich für 14 Tage in Quarantäne begeben. Das hat das Hessische Ministerium für Soziales und Integration am heutigen Donnerstag beschlossen. Der Landkreis Fulda weist daraufhin, dass die vorherigen Regelungen zur Quarantäne auf Grundlage der Risikogebiete laut Robert Koch-Institut damit nur noch bis zum heutigen Donnerstag gelten. Ab morgen müssen sich dann alle Rückkehrer aus allen Staaten außerhalb von Deutschland sofort in häusliche Quarantäne begeben und sich unverzüglich beim Gesundheitsamt melden. In dieser Zeit ist das Empfangen von Besuch untersagt. Von dieser Regelung ausgenommen sind Personen, die sich aus beruflichen oder medizinischen Gründen nicht länger als 72 Stunden oder aus sonstigen Gründen nicht länger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben. Ebenfalls ausgenommen sind Personen, deren Tätigkeit in den Bereichen Gesundheitswesen, Pflege, öffentliche Sicherheit und Ordnung, diplomatische Beziehungen, Rechtswesen (inklusive Justizvollzug) oder Volksvertretungen, Regierungen und Verwaltungen des Bundes, der Länder, der Kommunen und der EU tätig sind. Diese benötigen dazu eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Saisonarbeitskräfte sind von dieser Regelung ebenfalls ausgenommen jedoch unter besonderen Voraussetzungen. +++