Seehofer verteidigt Reaktion auf Berliner Terroranschlag

CSU-Chef Horst Seehofer - Bild: Norbert Hettler
CSU-Chef und Bundesinnenminister Horst Seehofer

München. Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) verteidigt seine Reaktion auf den Berliner Terroranschlag und wehrt sich gegen den Vorwurf, seine Kritik habe Angela Merkel gegolten. „Wir haben nach dem Anschlag in Berlin die Kanzlerin nicht kritisiert. Wir haben aber deutlich gemacht, dass es neben Trauer aber auch um Konsequenzen für die Sicherheits- und Flüchtlingspolitik geht“, sagte Seehofer der „Welt“. „Zu meiner Überraschung wurde das als Drohung interpretiert, dass wir das Treffen der Präsidien von CDU und CSU Anfang Februar in München absagen wollten“, betonte der CSU-Chef.

Allerdings habe das Thema der inneren Sicherheit und der Flüchtlingspolitik durch die neue Aktualität „für unser geplantes Treffen besondere Bedeutung bekommen“. CSU und CDU seien sich einig, dass man erst zusammenkommen könne, wenn es eine gemeinsame Haltung zu diesen Fragen gebe. „Solange es darüber Streit gibt, macht es noch keinen Sinn sich zu treffen“, sagte Seehofer weiter und fügte hinzu: „Wenn die Verständigung tatsächlich nicht möglich sein sollte, wäre es besser, dann zu sagen: Wir haben einen großen Dissenspunkt bei der Obergrenze, und die CSU setzt hier ihren eigenen Akzent.“

BGH: Kleine Straftaten dürfen bei Einbürgerung verschwiegen werden

Wer in einem Einbürgerungsverfahren kleinere Straftaten verschweigt, muss nicht mit einer Bestrafung rechnen. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. Dezember 2016 (1 StR 177/16) hervor, der am Mittwoch veröffentlicht wurde. Zwar steht in Paragraph 42 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, dass mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer unrichtige oder unvollständige Angaben zu wesentlichen Voraussetzungen der Einbürgerung macht oder benutzt, um für sich oder einen anderen eine Einbürgerung zu erschleichen. Der Bundesgerichtshof weist aber darauf hin, dass nach Paragraph 12a bei der Einbürgerung bestimmte Strafen außer Betracht bleiben, wie die Verhängung von Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmitteln nach dem Jugendgerichtsgesetz, Verurteilungen zu Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen oder Verurteilungen zu Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt und nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden sind.

Daher müssen bei der Einbürgerung solche Strafen auch gar nicht erst angegeben werden, so der BGH. Im konkreten Fall hatte ein türkischer Staatsangehöriger beim Landratsamt München seine Einbürgerung beantragt, um neben der türkischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten. In dem Antrag hatte er verschwiegen, dass er wegen zweier Vergehen zu Geldstrafen von 25 und 50 Tagessätzen verurteilt worden war. Nachdem das Amtsgericht München den Mann freigesprochen hatte, hatte die Staatsanwaltschaft Sprungrevision zum Oberlandesgericht München eingelegt, das die Revision der Staatsanwaltschaft aber als unbegründet verwerfen wollte. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs ist dieser Auffassung nun ebenfalls gefolgt. +++


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1 Kommentar

  1. Seehofer zieht schon wieder den Schwanz ein!
    Hilfloser, nutzloser CSU-Sprech zur Stimmungsmache.
    Fordern um des Forderns Willen, Aktionen um der Aktionen Willen! Ohne Sinn und Verstand! Ist das weiterhin die CSU-Marschrichtung in der Flüchtlingspolitik?
    Wann kommt Seehofer zusammen mit seinen Kombattanten auf die Idee, das „Übel“ an der Wurzel, d.h. im Herkunftsland zu packen? Bereits dort potentielle Terroristen zu eliminieren, ggf. auch per Abtreibung? Ach, das „C“ im Parteinamen würde dem entgegenstehen? Keine Sorge, das ist doch längst zu „charakterlos“ verkommen.
    Kein Wunder, dass sich in dieser Partei ein Mann mit Hang zu Schmutzeleien, wie vom amtierenden Ministerpräsidenten und CSU-Vorsitzenden quasi „notariell“ bestätigt, zum Ministerpräsidenten und Vorsitzenden küren lassen will.
    Aber wer hört schon noch auf Seehofer und seine Kombattanten? Die Kanzlerin jedenfalls nicht!
    Stattdessen rudert das politische Weichei schon wieder zurück!
    „Wenn erklingt: wer betrügt, der fliegt,
    tipp ich resigniert: Populismus siegt.“

    http://youtu.be/sBom50KrkBk

    Viel Spaß beim Anhören!

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