Schwesig dringt auf schnelle Reform des Unterhaltsvorschusses

Zwei Euro Kindergeld-Erhöhung sind keine Wohlta

Manuela Schwesig (SPD)

Berlin. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) fordert eine Ausweitung des Unterhaltsvorschusses und den Ausbau des Kinderzuschlags bereits im Haushalt 2017. Das berichtet „Bild“. Danach will Schwesig Alleinerziehende und Familien mit kleinen Einkommen bereits im nächsten Jahr finanziell entlasten. Dazu hat Schwesig jetzt eine gesetzliche Regelung vorgelegt, die bereits zum 1. Januar 2017 in Kraft treten soll. „Wir brauchen jetzt schnell ein gutes Ergebnis für die Familien. Die Kindergelderhöhung, wie der Bundesfinanzminister sie plant, reicht nicht“, sagte Schwesig dem Blatt.

Das verbessere die Situation von Familien überhaupt nicht. „Zwei Euro Kindergeld-Erhöhung sind keine Wohltat, sondern automatisch notwendig, wenn die Freibeträge erhöht werden. Darauf haben auch alle Familien ein Anrecht“, kritisiert Schwesig die Pläne von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Um die Änderungen bei Unterhaltsvorschuss und Kinderzuschlag zu erreichen, hat Schwesig eine Formulierungshilfe für einen Gesetzesentwurf aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) mit Ergänzungen in die Ressortabstimmung gegeben. Aus dem Schreiben geht hervor, dass das Bundesfamilienministerium den Entwurf des BMF einer Formulierungshilfe (zum Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen) zur Anhebung Kinderfreibetrag, Kindergeld, Grundfreibetrag, Unterhaltshöchstbetrag und zum Ausgleich der kalten Progression bei Berücksichtigung der vom Familienministerin übermittelten Ergänzungen mitzeichne.

Für die Reform des Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) soll laut Familienministerium Folgendes geregelt werden: Der Unterhaltsvorschuss soll unbegrenzt für Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgezahlt werden. Die Altersgrenze soll von der Vollendung des 12. Lebensjahres auf die Vollendung des 18. Lebensjahres angehoben, die Bezugsdauergrenze (bisher max. sechs Jahre) abgeschafft werden. Außerdem ist eine Vereinfachung und Verbesserung des Kinderzuschlags vorgesehen. Unter anderem soll der Kinderzuschlag ab 1. Januar 2017 um zehn Euro von derzeit 160 Euro auf dann 170 Euro im Monat angehoben werden. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. „Wir müssen mehr für die Familien tun, insbesondere für Alleinerziehende und Geringverdiener. Denn sie sind einem besonders hohen Armutsrisiko ausgesetzt“, sagte Schwesig. +++