Union kritisiert Vorschläge zur Reform von Paragraf 218

Pro Familia will zügige Liberalisierung des Abtreibungsrechts

Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), hat die Vorschläge der Expertenkommission zur Reform des Abtreibungsparagrafen 218 scharf kritisiert. „Anstatt unseren Kompromiss infrage zu stellen, sehe ich in ihm eine Lösung, polarisierte gesellschaftliche Konflikte ums Abtreibungsrecht wie in Polen oder den USA zu befrieden“, sagte die CDU-Politikerin dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Sie beklagte: „Die weitergehenden Vorschläge der Kommission stehen in offenem Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Den gesetzgeberischen Spielraum, den die Kommission behauptet, sehe ich nicht.“ Der geltende Kompromiss werde gesamtgesellschaftlich breit akzeptiert. Die verfassungsrechtlichen Vorgaben seien gut austariert: „Die Schwangere in der Konfliktsituation entscheidet eigenverantwortlich. Nach der Pflichtberatung, die für das Schutzkonzept für das Kind unverzichtbar ist, und drei Tagen Wartezeit bleibt sie straffrei.“ Das Lebensrecht des Kindes komme zumindest zur Sprache, sagte die Christdemokratin. Die Empfehlungen der Kommission zur Prävention ungewollter Schwangerschaften begrüßte Winkelmeier-Becker: „Ich unterstütze ausdrücklich den Vorschlag der Kommission, mehr Gewicht auf Prävention von ungewollten Schwangerschaften zu legen und insbesondere Verhütungsmittel kostenfrei anzubieten.“

Pro Familia will zügige Liberalisierung des Abtreibungsrechts

Trotz der Absage der Bundesregierung an eine Reform des Abtreibungsrechts fordert die Beratungsorganisation Pro Familia eine schnelle Umsetzung der Empfehlungen der Expertenkommission zum Paragrafen 218. „Die Regierung hat diese Kommission eingesetzt, weil das geltende Gesetz problematische Konsequenzen hat. Jetzt muss sie sich ein Herz fassen und notwendige Gesetzesänderungen noch in dieser Wahlperiode umsetzen“, sagte die Vorsitzende von Pro Familia, Monika Börding, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Dabei müsse das Vertrauen in Schwangere im Vordergrund stehen. „Die Regierung muss deshalb den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafrechts regeln und die verpflichtende Beratung vor dem Schwangerschaftsabbruch sowie die Wartezeit abschaffen“, sagte Börding. „Sie sollte zudem den von der Kommission benannten Spielraum für eine Verlängerung der Frist nutzen.“+++