Rückforderung von Kleinbeträgen kostet Jobcenter Millionen

Verwaltungskosten von 60 Millionen Euro für Rückforderungen von 18 Millionen Euro

Sozialleistung, Hartz

Jobcenter müssen von Hartz-IV-Empfängern auch Kleinbeträge zurückfordern, wenn sie rückblickend betrachtet zu viel Arbeitslosengeld II überwiesen haben. Das kostet aber deutlich mehr, als es bringt, wie Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) belegen, über die die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet. Demnach seien von den Jobcentern 2018 insgesamt 18 Millionen Euro an Kleinbeträgen bis 50 Euro zurückgefordert worden. Dies habe aber Verwaltungskosten von 60 Millionen Euro verursacht. Bei niedrigeren Beträgen verschärfe sich das Missverhältnis noch: Forderungen von bis zu 20 Euro hätten sich 2018 auf 4,6 Millionen Euro summiert, diese hätten aber zu einem fast neunmal so hohen Verwaltungsaufwand von 40,6 Millionen Euro geführt, berichtet die Zeitung weiter. Erschwerend komme hinzu, dass die tatsächlichen Rückzahlungen noch unter den Forderungen gelegen haben dürften. „Hartz IV verwaltet sich selbst und verliert sich in Kleinigkeiten“, s agte der Bundestagsabgeordnete Kai Whittaker (CDU), der die Zahlen angefordert hatte, der Zeitung. Dann gehe es „wirklich nicht mehr um die Menschen, sondern um die Bürokratie“, so der CDU-Politiker weiter. „Wir wünschen uns seit Jahren die Einführung einer Bagatellgrenze. Der jetzige Aufwand für Erstattung und Aufhebung von kleinen Beträgen steht in keinem Verhältnis zum Ertrag“, sagte der Vorstandsvorsitzende der BA, Detlef Scheele, der Zeitung. +++