Rudolph (SPD): Weyland macht OB-Wahlkampf auf Steuerzahlerkosten

7400 Euro sind eine luxuriöse Altersversorgung

Bernadette Weyland

Wiesbaden. In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses des Hessischen Landtags wurde auf Initiative der SPD ein Dringlicher Berichtsantrag zur Versetzung der ehemaligen Staatssekretärin und aktuellen CDU-Kandidatin zur Frankfurter Oberbürgermeisterwahl, Bernadette Weyland, in den einstweiligen Ruhestand, beraten.

Im Anschluss an die Sitzung kommentierte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Günter Rudolph, am Mittwoch in Wiesbaden die Antworten der Landesregierung wie folgt: „Frau Weyland wurde von der Landesregierung in den einstweiligen Ruhestand versetzt, da die damalige Staatsekretärin angekündigt hatte, genügend Zeit für den Wahlkampf in Frankfurt haben zu wollen. Dieser Vorgang ist nach Meinung führender Verfassungsrechtler eindeutig rechtswidrig.“

Wenn eine Beamtin oder ein Beamter aus freien Stücken nach einer beruflichen Alternative strebe, dann gäbe es nur einen Weg: Die Bitte um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis unter Verzicht auf alle Privilegien des Beamtentums. Der einstweilige Ruhestand für politische Beamtinnen und Beamte sei nur für den Fall vorgesehen, dass kein Vertrauensverhältnis mehr bestehe. Das sei im Falle Weyland offenkundig nicht der Fall.

„Wir werden sehen, wie die Wählerinnen und Wähler in Frankfurt am Sonntag in der Stichwahl zum Amt des Oberbürgermeisters die Tatsache bewerten werden, dass Frau Weyland jeden Monat 7400 Euro seit dem Ausscheiden aus dem Finanzministerium erhalten hat, damit sie in Ruhe Wahlkampf machen konnte. Dies ist auf jeden Fall eine luxuriöse Altersversorgung für die es keine Rechtfertigung gibt“, sagte Rudolph. +++ pm

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