Rockergruppe Osmanen Germania verboten – Beuth begrüßt Entscheidung

„Rechtsstaat tritt kriminellen Vereinigungen konsequent entgegen“

Peter Beuth (CDU)
Peter Beuth (CDU)

Berlin. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die deutsch-türkische Rockergruppe Osmanen Germania BC verboten. Gleichzeitig mit dem Verbot gab es am Dienstag Durchsuchungen bei Vereinsmitgliedern in Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen. Von dem Verein gehe eine schwerwiegende Gefährdung aus, teilte das Innenministerium mit. Die Mitglieder verübten schwere Straftaten. „Wer den Rechtsstaat ablehnt, kann von uns keine Nachsicht erwarten“, ließ sich Seehofer am Dienstag zitieren. Der Verein war erst 2015 gegründet worden. Angeblich soll er finanziell von der türkischen Regierungspartei AKP unterstützt werden. Ermittler deutscher Sicherheitsbehörden werfen den Osmanen Germania Übergriffe und gewalttätige Einschüchterungen gegen linksextreme Türken, kurdische Erdogan-Kritiker und die Gülen-Bewegung vor.

Beuth begrüßt Verbot der Osmanen Germania

Der Hessische Innenminister Peter Beuth hat das heute durch den Bundesinnenminister erfolgte bundesweite Verbot der rockerähnlichen Vereinigung Osmanen Germania Box Club (OGBC) begrüßt. Das Verbot wird seit heute Morgen, 6 Uhr, mit Durchsuchungen in Hessen, Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz vollstreckt. Die Verbotsverfügung wurde den rund 155 Mitgliedern, die sich aktuell auf 16 Chapter verteilen, zugestellt. Die Durchsuchungen dienen der Sicherstellung und Beschlagnahme von Vereinsvermögen und Kennzeichen des Vereins. In Hessen waren 24 Einsatzkräfte an den Maßnahmen beteiligt. „Die hessische Polizei hat den Osmanen-Rockern frühzeitig auf den Füßen gestanden. Wir haben ihnen stets deutlich signalisiert, dass für ihre kriminellen Umtriebe hier kein Platz ist. Jetzt werden mit dem bundesweiten Verbot endgültig ihre kriminellen Machenschaften beendet. Dass es heute zu diesem Verbot gekommen ist, ist auch unseren tüchtigen hessischen Polizistinnen und Polizisten zu verdanken. Wir haben von Anfang an nicht lockergelassen und damit deutlich gemacht, dass wir in Hessen keine rechtsfreien Räume dulden“, so Innenminister Peter Beuth.

Hessische Polizei hat Osmanen Germania frühzeitig bekämpft

Die hessische Polizei hat stets eine konsequent repressive und gefahrenabwehrende Strategie gegenüber der rockerähnlichen Gruppierung Osmanen Germania BC verfolgt. So wurden seit November 2015 rund 80 Ermittlungsverfahren angestrengt und rund 200 Gefahrensachverhalte bearbeitet. Der hessischen Polizei ist es mit diesem konsequenten Vorgehen gelungen, die rockerähnliche Gruppierung Osmanen Germania in Hessen merklich zurückzudrängen. „Die Razzien, der hohe Kontrolldruck und nicht zuletzt das unmissverständliche Auftreten der Polizei gegenüber dieser Gruppierung haben Wirkung gezeigt. Wir haben die Gruppierung nachhaltig geschwächt und Verantwortliche der Rechtsprechung zugeführt. Zugleich haben wir die Verbotsmaßnahmen unterstützt und das für ein bundesweites Verbot zuständige Bundesinnenministerium von Anfang an mit unseren Erkenntnissen in erheblichem Maße und umfassend unterstützt. Das Verbot ist ein weiterer Beleg für die sorgfältige und erfolgreiche Arbeit der Sicherheitsbehörden. Zugleich senden wir damit das klare Signal aus, dass der Rechtsstaat kriminellen Vereinigungen konsequent entgegentritt“, sagte Innenminister Peter Beuth.

Hessen hat Verbotsmaßnahmen von Anfang an unterstützt

Vorausgegangen waren dem Verbot umfangreiche strafrechtliche Ermittlungen des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) und ein auf Initiative Hessens durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) geführtes vereinsrechtliches Ermittlungsverfahren. Die Ermittlungsarbeit des HLKA und des Polizeipräsidiums Südosthessen hatte bereits im November 2016 und Juni 2017 zu bundesweiten Durchsuchungen geführt und in erheblichem Maß dazu beigetragen, dass sich die Anzahl der Mitglieder deutlich reduziert hat. Strafverfahren waren die Folge. Vereinsrechtliche Maßnahmen – Durchsuchungen und Vernehmungen – im März dieses Jahres mündeten letztlich in der Verbotsverfügung des Bundesinnenministers vom 19. Juni 2018. Mit dem ehemaligen Sitz des World Chapters des OGBC in Dietzenbach lag ein Schwerpunkt der Vereinigung in Hessen.

Hintergrund zur Verbotsverfügung

Das Vereinsverbotsverfahren wurde im Sommer 2016 durch Hessen beim BMI angeregt und führte im Herbst desselben Jahres zu einer ersten Besprechung mit den betroffenen Sicherheitsbehörden. Aufgrund des offiziellen Rückzugs des sogenannten World-President und World-Vice-President im Frühjahr 2017 und deren Inhaftierung im Sommer 2017 ersuchte das BMI im März dieses Jahres zur weiteren Aufklärung der Struktur und Leitung des OGBC sowie des Zusammenwirkens seiner Teilorganisationen die Länder Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen um Durchsuchungen und richterliche Vernehmungen. Die insgesamt gewonnenen Erkenntnisse mündeten in der am 19. Juni 2018 durch den BMI unterzeichneten Verbotsverfügung. +++

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