Wiesbaden. Die Vorsitzende der Europaministerkonferenz der Länder, Hessens Europaministerin Lucia Puttrich, hat das neue Gesetz zur Reform des polnischen Verfassungsgerichts scharf kritisiert. „Polen ist auf einem falschen Weg. Wenn das höchste Gericht unseres Nachbarlandes als Kontrollinstanz durch das neue Gesetz faktisch entmachtet wird, ist das ein klarer Bruch mit den rechtsstaatlichen Prinzipien, auf denen unsere Europäische Union fußt und nicht zu tolerieren“, sagte Puttrich.
Dass der polnische Präsident Andrzej Duda am Montag das neue Gesetz für das polnische Verfassungsgericht trotz des großen Widerstandes und zahlreicher Warnungen in Kraft gesetzt habe, sei ein beunruhigendes Signal, so die Europaministerin. Sie appellierte an die EU-Kommission und die Bundesregierung, deutlich zu machen, dass in Europa rechtsstaatliche Grundsätze einzuhalten und das Verhalten der polnischen Führung klar und deutlich zu missbilligen sind. „Was wir in Polen seit dem Amtsantritt der neuen Regierung beobachten müssen, macht mir große Sorgen. Wir dürfen die Entwicklungen der vergangenen Wochen nicht nur als Randnotiz in den Medien wahrnehmen, sondern wir alle sind aufgefordert deutlich zu machen, dass wir in Europa eine Gemeinschaft sind, die die Grundwerte achtet, auf denen unsere Union errichtet ist“, so Puttrich weiter. „Sie auszuhöhlen ist ein klarer Verstoß gegen geltendes EU-Recht. Hier muss die EU-Kommission aktiv gegen vorgehen. Briefe schreiben alleine reicht nach den jüngsten Entwicklungen nicht mehr aus“, machte die Europaministerin deutlich.
Die Gesetzesänderung sieht unter anderem vor, dass für alle Entscheidungen des Verfassungsgerichts künftig eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist statt wie bisher eine einfache Mehrheit. Zudem müssen bei wichtigen Entscheidungen künftig mindestens 13 der 15 Verfassungsrichter anwesend sein, um ein Urteil fällen zu können, bisher reichten neun Richter. Auch müssen Fälle ab jetzt chronologisch abgearbeitet werden. „Eine solche Regelung macht das polnische Verfassungsgericht als Kontrollinstanz von Regierung und Parlament quasi arbeitsunfähig. Die Mitgliedstaaten der EU und die EU-Kommission dürfen ein solches Verhalten nicht tolerieren“, so Puttrich.
Ebenfalls als rechtsstaatlich bedenklich erachtet Puttrich den Anfang kommenden Jahres zur Entscheidung im Sejm anstehenden Gesetzesentwurf über die Eingliederung der Staatsanwaltschaft in das Justizministerium, wonach der Justizminister zugleich oberster Staatsanwalt würde. Die neue Regierung in Polen gefährdet aus Sicht Puttrich das gute Verhältnis Polens zu den anderen Mitgliedsstaaten, das über Jahre hinweg aufgebaut wurde. „Polen hat sich in der Vergangenheit immer als Teil Europas gesehen und sich der europäischen Idee verpflichtet gefühlt. Wenn ich dann sehe, dass die polnische Ministerpräsidentin die Europafahnen bei ihrer ersten Pressekonferenz entfernen lässt, ist das Anlass zu tiefer Besorgnis“, sagte Puttrich abschließend. +++ fuldainfo
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Sie wiederholen lediglich das, was im Mainstream ständig „heruntergeleiert“ wird. Ein Nchweis, wieso das Trybunał Konstytucyjny „lahmgelegt“ wird, fehlt auch hier wieder.
„Eingliederung der Staatsanwaltschaft in das Justizministerium“ ? Wieso bedenklich ?
Die exakte geplante Änderung wurde noch nicht veröffentlicht – also bitte keine Spekulationen.
Übrigens zu der Stattsanwaltschaft in D:
Für die Dienstaufsicht und sämtliche Verwaltungsangelegenheiten im Bereich der Staatsanwaltschaften ist das jeweilige Landesjustizministerium zuständig. Innerhalb dieser Hierarchie bestehen von unten nach oben Berichtspflichten sowie von oben nach unten Weisungsbefugnisse.
Auf Bundesebene besteht die Bundesanwaltschaft. Die Bundesanwälte unterstehen dem Generalbundesanwalt. Dieser ist wiederum dem Bundesjustizministerium unterstellt.