Poseck fordert Handyortung für Abschiebungen

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Hessens Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck

Der hessische Innenminister Roman Poseck hat neue Fahndungsbefugnisse für die Polizei zur konsequenteren Durchsetzung von Ausreisepflichten gefordert. Anlass ist die Vorstellung der aktuellen Abschiebezahlen für Januar in Hessen. Poseck sprach von einer fortgesetzten „Migrationswende“ und kündigte eine Initiative für die nächste Innenministerkonferenz an.

„Unsere Polizei braucht neue Fahndungsmaßnahmen, um Ausreisepflichten konsequent durchzusetzen und den Rechtsstaat damit wirkungsvoll zur Geltung zu bringen“, erklärte der CDU-Politiker in Wiesbaden. Konkret fordert er eine gesetzliche Grundlage für kurzfristig einsetzbare Maßnahmen wie die Ortung von Mobiltelefonen und Observationen untergetauchter ausreisepflichtiger Personen. Ziel sei es, Abschiebungen effektiver vorzubereiten und durchzuführen.

Poseck verwies in diesem Zusammenhang auch auf bundespolitische Entwicklungen. Er begrüßte die Ankündigung von Alexander Dobrindt, die stationären Binnengrenzkontrollen um weitere sechs Monate zu verlängern. Diese hätten wesentlich zum Rückgang der irregulären Migration beigetragen, sorgten für Kontrolle und sendeten ein klares Signal. Zugleich sei eine gesamteuropäische Lösung notwendig. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) könne Verfahren effizienter gestalten und durch Schnellverfahren an den Außengrenzen zu mehr Ordnung und Verlässlichkeit im europäischen Asylsystem beitragen.

Nach Angaben des Innenministers wurden in Hessen im vergangenen Jahr knapp 2.000 Abschiebungen durchgeführt, rund 3.150 Personen seien freiwillig ausgereist. Beide Zahlen lägen deutlich über den Vorjahreswerten. Im Januar dieses Jahres wurden demnach 108 Menschen abgeschoben, weitere 234 verließen das Land freiwillig.

Die Erfolgsquote bei Rückführungen sei in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Im Jahr 2025 seien 1.365 geplante Abschiebungen gescheitert, was einem Anteil von 41 Prozent entspreche. Im Umkehrschluss seien 59 Prozent der Maßnahmen erfolgreich gewesen. Zum Vergleich: 2023 habe die Quote gescheiterter Abschiebungen noch bei 52 Prozent gelegen, 2024 bei 46 Prozent. Für 2026 zeigte sich Poseck zuversichtlich, die Erfolgsquote weiter steigern zu können. Im Januar habe der Anteil gescheiterter Abschiebungen bei 38 Prozent gelegen.

Den häufigsten Grund für das Scheitern von Rückführungen sieht der Minister darin, dass betroffene Personen an ihrer Wohnanschrift nicht angetroffen werden. Abschiebehaft sei nur eingeschränkt möglich, weshalb häufig Unsicherheit über den Aufenthaltsort bestehe. „Wir müssen dem mutwilligen Abtauchen vor einer Abschiebung einen Riegel vorschieben. Der Rechtsstaat darf sich nicht an der Nase herumführen lassen“, betonte Poseck.

Das geltende Aufenthaltsgesetz biete derzeit keine Rechtsgrundlage für die Ortung von Mobiltelefonen oder für Observationen in diesem Zusammenhang. Diese Lücke müsse geschlossen werden. Nur so könnten aufwendig vorbereitete Abschiebungen auch dann umgesetzt werden, wenn sich die betroffene Person am Tag der Maßnahme nicht an ihrem Wohnort aufhalte.

Poseck verwies auch auf eigene Erfahrungen bei der Begleitung einer Abschiebung im vergangenen September. Bis zuletzt sei unklar gewesen, ob der Betroffene angetroffen werde. Scheitere eine Maßnahme, müssten neue Termine organisiert und Einsatzkräfte erneut zusammengestellt werden, was mit erheblichen Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden sei. Durch Handyortung und Observation ließen sich Effizienz und Schnelligkeit erhöhen sowie die Erfolgsquote weiter steigern.

Zwar stelle die Ortung von Mobiltelefonen einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte dar, räumte Poseck ein. Dieser sei jedoch in der konkreten Situation gerechtfertigt, da das staatliche Interesse an der Durchsetzung rechtskräftiger Entscheidungen höher zu gewichten sei.

Ausreisepflichtige müssten Deutschland verlassen, betonte der Minister. Die Verpflichtung stehe am Ende eines umfassenden rechtsstaatlichen Verfahrens, in dem auch humanitäre Aspekte geprüft würden. Betroffene hätten zudem die Möglichkeit, einer Abschiebung durch freiwillige Ausreise zuvorzukommen.

Für den weiteren Erfolg der „Migrationswende“ sei neben der Reduzierung irregulärer Einreisen vor allem die konsequente Durchsetzung von Ausreisepflichten entscheidend. Hessen und der Bund arbeiteten dabei eng zusammen, erklärte Poseck. +++


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