Polizeieinsatz in Bäckerei – Stellungnahme des Polizeipräsidenten

Auch für Polizeibedienstete - wie für alle Bürgerinnen und Bürger - gilt die Unschuldsvermutung

Fulda. Der Einsatz am vergangenen Freitagmorgen, bei dem ein 19 Jahre alter gewalttätiger Mann afghanischer Herkunft erschossen wurde, beschäftigt mich sehr. Was wegen eines gemeldeten Randalierers wie ein Routineauftrag begann, endete mit einem schwerverletzten Bäckereiangestellten, mehreren verletzten Kolleginnen und Kollegen sowie dem Tod des Angreifers. Dies bedauere ich sehr.

Wir Polizistinnen und Polizisten haben im beruflichen Alltag mehr und mehr mit eskalierenden Konflikten zu tun. Respektlosigkeit und Gewalt nehmen zu. Trotz verbesserter Ausstattung, gezieltem Einsatztraining und psychologischer Ausbildungsinhalte sind wir immer öfter gezwungen, körperliche Gewalt bis hin zum Einsatz von Waffen zur Bewältigung solcher Situationen einzusetzen.

Nach einem Einsatz wie am Freitagmorgen befassen sich die Justizbehörden und das Hessische Landeskriminalamt als neutrale Ermittlungsbehörde in einem rechtstaatlichen Verfahren mit der Aufarbeitung der Geschehnisse. Dabei gelten auch für Polizeibedienstete – wie für alle Bürgerinnen und Bürger – die Unschuldsvermutung und das Vertrauen in die Rechtmäßigkeit ihrer Handlungen. Als Polizeipräsident und Behördenleiter stehe ich zu meinen Kolleginnen und Kollegen. Ich habe bisher keinen Zweifel an dem rechtmäßigen Handeln der eingesetzten Kräfte.

In der öffentlichen Diskussion und in den sozialen Netzwerken verschaffen sich auch Stimmen Gehör, die der Polizei schwerwiegende Vorwürfe machen. Ich sehe dies nicht so und verurteile die Art und Weise von vorschnellen und undifferenzierten Urteilen über das Handeln der eingesetzten Kolleginnen und Kollegen. Dagegen bin ich dankbar für die Aussagen vieler Vertreterinnen und Vertreter unserer Region, verbunden mit dem Vertrauen zur Polizei in Osthessen. +++

 

Günther Voß Polizeipräsident