Polizei ermittelt wegen Drogendelikten

Hausdurchsuchungen fanden im Landkreis Hersfeld-Rotenburg statt

Polizei

Am Dienstag führte die Polizei acht Hausdurchsuchungen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg durch. Diese Durchsuchungen waren gerichtlich angeordnet. Sie erfolgten im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Konsumcannabisgesetz.

Ein wichtiger Ort der Maßnahmen war eine Firma in der Breitenstraße in Bad Hersfeld und deren Umgebung. Das Rauschgiftkommissariat (K30) der Kriminalpolizei Bad Hersfeld leitete den Einsatz. Unterstützt wurde es von Beamten des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz, der Direktion Verkehrssicherheit und Sonderdienste, der operativen Einheit aus Bad Hersfeld, dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg sowie der Stadt Bad Hersfeld.

Im Zentrum der Ermittlungen stehen insgesamt sieben Personen: Drei Männer aus Bad Hersfeld (31 bis 38 Jahre alt), eine 23 Jahre alte Frau aus Rotenburg an der Fulda sowie zwei Männer aus Bebra (22 und 26 Jahre alt).

Während der Durchsuchungen fand die Polizei bei einem Verdächtigen in Bad Hersfeld mehr als 100 Gramm Marihuana. Außerdem entdeckten die Ermittler elektronische Geräte mit Daten. Diese Geräte werden nun untersucht, um zusätzliche Informationen zu gewinnen. Es wurden ebenso rezeptpflichtige Medikamente sowie Marihuana beschlagnahmt. Die gefundene Marihuana-Menge überschritt die erlaubte Grenze laut Konsumcannabisgesetz und hat deshalb strafrechtliche Folgen.

Der Wert der Drogen auf der Straße beträgt schätzungsweise 1.700 Euro. Nach den polizeilichen Maßnahmen kamen alle Personen wieder frei, weil kein Grund für eine Festnahme bestand. Die Staatsanwaltschaft Fulda und die Kriminalpolizei Bad Hersfeld setzen ihre Ermittlungen fort. +++


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1 Kommentar

  1. Immer wieder sorgt es für Unverständnis, wenn Tatverdächtige nach kurzer Zeit wieder freikommen, weil kein Haftgrund besteht. Das führt bei vielen Bürgern zu Frust – schließlich scheint es, als hätte das Strafrecht keine abschreckende Wirkung. Besonders dann, wenn sich Straftaten wiederholen, stellt sich die Frage: Schützt das System die Falschen?

    Doch so ärgerlich es manchmal erscheinen mag – der Rechtsstaat folgt klaren Prinzipien. Ohne Haftgrund kann niemand einfach eingesperrt werden. Das schützt vor Willkür und ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Gleichzeitig ist es berechtigt, über Reformen zu diskutieren, die konsequentere Strafen und eine schnellere Justiz ermöglichen. Denn eines ist klar: Ein „Klapps auf den Po“ reicht nicht aus, um hartnäckige Täter abzuschrecken.

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