Pleite von Stromanbieter BEV: Vergleichsportalen drohen Konsequenzen

Kunden in der Region müssen sich keine Sorgen machen

Nach der Pleite des Billigstromanbieters BEV erwägt das Bundesministerium für Verbraucherschutz Konsequenzen für Internet-Vergleichsportale wie Verivox oder Check24. Er lasse prüfen, „ob die Bundesnetzagentur in ihrer Aufsichtsfunktion gestärkt werden kann“, sagte Staatssekretär Gerd Billen der „Süddeutschen Zeitung“. Die Insolvenz der BEV sei „für alle betroffenen Verbraucher wirklich ärgerlich“, erklärte Billen.

Die Internet-Vergleichsportale werden von Verbraucherschützern kritisiert, weil sie durch ihre Empfehlungen dazu beigetragen haben sollen, das Geschäft von Billiganbietern anzufachen. Von der BEV-Insolvenz sind bis zu 500.000 Kunden betroffen. Schon heute ist die Bundesnetzagentur zuständig für den Wettbewerb bei Elektrizität, Gas und Telekommunikation. Nach den Plänen des Verbraucherschutzministerium, müsste die Bonner Behörde die Praktiken der Vergleichsportale künftig gründlicher ins Visier nehmen und gegebenenfalls  beanstanden. Der Vorstand beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Klaus Müller, fordert die Bundesregierung auf, „die Verantwortung der Plattformen gegenüber Verbrauchern und Anbietern umfassend zu definieren.“ Die Zeit sei „vorbei, dass sich die Portalbetreiber auf die Position zurückziehen, sie lieferten nur Informationen“, sagte Müller der „Süddeutschen Zeitung“. Der VZBV-Vorstand dringt darauf, „eine spezielle Haftung für Internet-Vergleichsportale“ einzuführen. Dabei müsse klargestellt werden, welche Informationspflichten die Portale haben und wie ihre Rankings zustande kommen. Außerdem müssten diese deutlich machen, wie umfassend der Marktüberblick, den sie geben. Kartellamtspräsident Andreas Mundt nahm die Vergleichsportale aber auch in Schutz: Wenn ein Energieanbieter falsch kalkuliere, könne man nicht den Vergleichsportalen den „schwarzen Peter zuschieben.“ Ein Verivox-Sprecher erklärte, man nehme in seine Tarifvergleiche nur Anbieter auf, „die auch bei der Bundesnet  zagentur gelistet sind.“

RhönEnergie Fulda und Stadtwerke Hünfeld als zuständiger Grundversorger eingesprungen

Wie bereits vor einigen Tagen vorangekündigt, werden die bisherigen Kunden des Stromanbieters Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV) in unserer Region inzwischen von der RhönEnergie Fulda GmbH versorgt. Die BEV befindet sich in einem vorläufigen Insolvenzverfahren. Die so genannte Ersatzversorgung gewährleistet, dass Kunden in einem solchen Fall ohne Unterbrechung mit Energie beliefert werden. „Unser Unternehmen springt als zuständiger Grundversorger immer dann ein, wenn ein Energielieferant sein Recht auf Netznutzung verliert“, erläutert der Leiter des Privatkundenvertriebs der RhönEnergie Fulda, Christoph Hau. „Das hat auch in diesem Fall wieder geräuschlos funktioniert. Mit Übernahme der Ersatzverordnung haben wir den betroffenen BEV-Kunden die Unannehmlichkeit erspart, plötzlich ohne Energie dazustehen.“ Nach Angaben von Christoph Hau profitieren von dieser „Rettungsaktion“ im Netzgebiet der RhönEnergie Fulda-Gruppe rund 1.500 Stromkunden sowie knapp 100 Erdgaskunden. Alle Betroffenen erhalten in diesen Tagen von dem Fuldaer Energieversorger per Post Informationen und ein attraktives Vertragsangebot. Wer in diesem Zusammenhang Fragen  hat, bekommt diese unter der Nummer 0661 12-100 telefonisch beantwortet.

Auch im Gebiet der Stadtwerke Hünfeld sind Kunden betroffen. „Hinsichtlich der Energiebelieferung besteht für diese kein Anlass zur Sorge. Die Stadtwerke Hünfeld werden die Versorgung aller BEV-Kunden in unserem Netz übernehmen. In den kommenden Tagen werden wir darüber hinaus auf die Betroffenen zugehen und besprechen, wie es mit der Versorgung weitergeht“, erklärt Frank Weinmann, kaufmännischer Prokurist der Stadtwerke Hünfeld GmbH. +++

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