Patientenschützer fordern Änderung der Corona-Teststrategie

Corona-Maßnahmen: Anwaltverein für mehr parlamentarische Kontrolle

Patientenschützer fordern eine bevorzugte Behandlung von Pflegebedürftigen und Altenpflegekräften bei den Corona-Tests. „Viel testen hilft nur dann, wenn das Ergebnis innerhalb von 24 Stunden vorliegt. Doch bei den Pflegebedürftigen und Altenpflegekräften wird diese Zeitspanne immer seltener eingehalten. Deshalb braucht es für diese Gruppen eine Priorisierung bei der Auswertung“, sagte der Vorsitzende der Vorsitzende der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der „Rheinischen Post“.

Angesichts eines absehbaren Engpasses bei Laborkapazitäten für Corona-Tests müsse Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) seine aktuelle Test-Verordnung „sofort nachbessern“. Denn die Situation verschärfe sich zusehends. Es gelte, Infektionsherde rasch zu erkennen. „Sonst erfolgen unnötige und für alle leidvolle, lange Quarantänemaßnahmen“, sagte der Patientenschützer. Corona-Schnelltests seien sicherlich hilfreich. „Sie ersetzen bei einem positiven Ergebnis jedoch nicht die Standardtests“, so Brysch.

Apotheker wollen Corona-Schnelltests verkaufen

Die deutschen Apotheker setzen sich für einen Verkauf und Durchführung von Corona-Schnelltests in Apotheken ein. „Angesichts der Pandemie-Erfahrung wäre es schlüssig und vernünftig, wenn Apotheken Schnelltests an Laien abgeben könnten“, sagte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekenverbände (ABDA), Friedemann Schmidt, der „Rheinischen Post“. Er mahnte gleichzeitig aber die Limitationen solcher Selbsttests an. „Ein negativer Selbsttest darf kein Freifahrtschein für nachlässiges Verhalten beim Infektionsschutz sein“, sagte der ABDA-Präsident. Außerdem müssten nach einem positiven Testergebnis Meldewege und Konsequenzen geregelt sein. „Schon deshalb müssen Tests auf eine potenziell lebensbedrohliche Erkrankung wie Covid-19 im heilberuflichen Umfeld, also bei Ärzten und Apothekern, bleiben“, sagte Schmidt. Eine Abgabe von Schnelltests auf Covid-19 ist nach derzeitiger Rechtslage nur eingeschränkt möglich. Die Medizinprodukteabgabeverordnung untersagt den Apothekern, solche Tests an Laien abzugeben. Apotheker dürften auch keine diagnostischen Tests auf Covid-19 innerhalb der Apotheke durchführen, da dies gesetzlich Ärzten vorbehalten sei.

Corona-Maßnahmen: Anwaltverein für mehr parlamentarische Kontrolle

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert eine stärkere Beteiligung des Bundestags an Entscheidungen über Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. „Wir brauchen mehr parlamentarische Kontrolle und eine ausreichende Rechtsgrundlage“, sagte DAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge dem „Handelsblatt“. Im Frühjahr möge der Zeitfaktor noch ein „legitimer Ausschlussgrund“ für ein parlamentarisches Verfahren gewesen sein. „Kaum jemand konnte voraussehen, wie rasant die Pandemie sich entwickeln würde“, so Ruge. Das sei aber jetzt kein Argument mehr. Die Erfahrungen aus den vergangenen Monaten und auch der Blick auf die Situation in anderen Ländern ermögliche es der Politik, „vorausschauend zu arbeiten“, sagte die Juristin weiter. Die Corona-Maßnahmen müssten daher unbedingt auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. „Wir sprechen hier schließlich von Einschränkungen, die tief in die Grundrechte der Menschen eingreifen“, sagte Ruge. In einem demokratischen Rechtsstaat müsse das Parlament solche Entscheidungen treffen, sie könnten nicht alleine der Exekutive überlassen werden. „Die Menschen in Deutschland könnten die Einschränkungen sicherlich auch leichter akzeptieren, wenn sie wüssten, dass das gewählte Parlament sie beschlossen hat“, so Ruge. +++ nh/dts

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