Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 20. November die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers eines Wiesbadener Nahverkehrsunternehmens für wirksam erklärt. Das teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der Manager hatte trotz fehlender Personalverantwortung Höhergruppierungen und Zulagen für Betriebsratsmitglieder unterzeichnet, ohne diese ausreichend zu kontrollieren.
Der Kläger war seit 2014 Geschäftsführer des Verkehrsunternehmens und zuletzt unter anderem für Personal zuständig. Nach anonymen Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten im Herbst 2021 hatte das Unternehmen eine externe Untersuchung eingeleitet. Auf Basis eines Zwischenberichts wurde der Geschäftsführer im März 2022 fristlos gekündigt. Das Landgericht Wiesbaden hatte die Kündigung bereits für wirksam erklärt.
Das Oberlandesgericht bestätigte, dass ein wichtiger Grund für die Kündigung vorgelegen habe. Der Geschäftsführer habe seine Überwachungspflichten verletzt, obwohl er in die Kommunikation zu den Gehaltsentscheidungen eingebunden war. Allerdings sprach das Gericht dem gekündigten Manager Tantiemen in Höhe von 24.000 Euro für das Jahr 2021 zu, da kein grob unanständiges Verhalten vorlag. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Mit der Nichtzulassungsbeschwerde können beide Parteien die Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof begehren. +++
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