NSU-Prozess: Bundesanwaltschaft fordert lebenslänglich für Beate Z.

Der Prozess war am 6. Mai 2013 in München vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München gestartet

Beate Z.

München. Im NSU-Prozess fordert die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe für die Hauptangeklagte Beate Z. wegen zehnfachen Mordes. Das sagte Bundesanwalt Herbert Diemer am Dienstag in seinem Plädoyer vor dem Münchner Oberlandesgericht. Der Prozess war am 6. Mai 2013 in München vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München gestartet. Angeklagt sind Beate Z. sowie vier mutmaßliche Helfer und Unterstützer. Z. muss sich unter anderem wegen Mittäterschaft in zehn Mordfällen, besonders schwerer Brandstiftung und Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten. +++

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