Niedersachsen: Grüne für Lockerung des Friedhofszwangs

Osnabrück. Die Grünen sprechen sich für eine Lockerung des Friedhofszwangs in Niedersachsen aus. „Es muss möglich sein, andere Orte als Friedhöfe für Beisetzungen zu finden“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher Thomas Schremmer im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Er bezeichnete die geplante Bremer Reform des Bestattungsgesetzes, wonach die Asche der Verstorbenen künftig beispielsweise im Garten verstreut werden kann, als „gute Lösung“.

Seine Partei stehe einem Reformvorhaben in Niedersachsen offen gegenüber, so Schremmer. Es entspreche dem Wunsch vieler Menschen, die Asche der Verstorbenen nicht auf einem Friedhof beizusetzen. „Und deswegen werden wir uns damit beschäftigen müssen“, sagte der Grünen-Politiker. Die Bremer Bürgerschaft wird nach der Sommerpause über eine Änderung des Bestattungsrechts in der Hansestadt entscheiden. Es wird erwartet, dass die rot-grüne Regierungsmehrheit einer Lockerung des Friedhofszwangs zustimmt, sodass Asche künftig unter gewissen Voraussetzungen beispielsweise in Gärten verstreut werden darf. Laut Gesetzentwurf muss es dazu unter anderem windstill sein, um ein Verwehen der sterblichen Überreste zu verhindern. Nach niedersächsischem Gesetz muss Asche auf einem Friedhof beigesetzt werden. Einzige Ausnahme stellen Seebestattungen dar.

In Hessen bis 2020 keine große Reform geplant

Auf eine Anfrage von fuldainfo im Mai hatte der hessische Landtag erklärt, dass man im Januar 2013 eine Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes beschlossen habe. Die ermöglicht seit dem 1. März 2013 die Bestattung ohne Sarg -aus religiösen Gründen- vorzunehmen. Über die Zulässigkeit der Bestattung ohne Sarg entscheidet der Gemeindevorstand im Einzelfall. Die Aufbewahrung einer Urne mit den Aschresten eines Verstorbenen zu Hause ist nach dem Friedhofs- und Bestattungsgesetz nicht zulässig. Der hessische Landtag hat im Jahr 2012 die Fortgeltung des bestehenden Friedhofs- und Bestattungsgesetzes bis zum Jahr 2020 beschlossen. Eine umfangreiche Reform des Gesetzes vor Ablauf der Geltungsdauer sei gegenwärtig nicht geplant. Der Zweck des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes ist es, die Würde der Verstorbenen und das sittliche Empfinden der Allgemeinheit vor Verletzung zu schützen und die ungestörte Totenruhe zu gewährleisten. Wenn Angehörigen Verstorbener erlaubt würde, die Urne mit den Aschresten nach eigenem Ermessen zu verwahren, könnten die genannten Schutzziele unter Umständen nicht in jedem Fall erreicht werden, hieß es in der Antwort der Anfrage. Auch die Friedhofsordnung der Stadt Fulda stammt aus dem letzten Jahrhundert und ist schon lange nicht mehr zeitgemäß. Wer sich in anderen Städten mal umsieht, stellt fest, wie rückständig die Fuldaer Friedhöfe sind. So gibt es im Schlitzerland schon zahlreiche weitere Möglichkeiten wie die Rasenbestattung. +++ fuldainfo

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