Neuregelung im Kreis Fulda zur Nutzung der Bürgerhäuser

3G-Reglung bei 80-Prozent-Platzauslastung oder 2G bei Vollbelegung

Mit Blick auf den Gestaltungsspielraum, den die jüngsten Verordnungen und Auslegungshinweise der hessischen Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zulassen, hat sich die Bürgermeister-Kreisversammlung im Landkreis Fulda zu einem einheitlichen Vorgehen bei der Vermietung von Bürger- und Gemeinschaftshäusern für öffentliche wie für private Veranstaltungen entschlossen. Demnach können sich Veranstalter in den Bürgerhäusern ab sofort zwischen einer Zugangslösung mit einer 3G-Regelung bei 80-prozentiger Sitzplatzlatzauslastung (aufgelockertes Sitzmuster) und einer 2G-Regelung bei Vollbelegung entscheiden. Im ersten Fall gilt zusätzlich eine Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.

Die Regelung für die Bürgerhausnutzung im Detail: Entweder 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet – Anti-Gen Test nicht älter als 24 h) + aufgelockertes Sitzmuster bis zu 80 Prozent der Sitzplatzkapazitäten + Maskenpflicht (FFP2, KN95 oder medizinische Maske) bis zum Sitzplatz. Oder 2G-Regelung (Geimpft und Genesen) bei Vollbelegung der Bürgerhäuser. Die Regelung gilt sowohl für öffentliche wie für private Veranstaltung sowie für die Nutzung der Bürgerhäuser durch Vereine.

Grundsätzlich gilt, dass die Veranstalter auf die jeweils gültige Verordnung verwiesen werden und für deren Einhaltung verantwortlich sind. Die Veranstalter sind verpflichtet, die gewählte Zugangsregelung (3G oder 2G) bei Betreten des Bürgerhauses zu kontrollieren. Ab einer Personenzahl von 25 Teilnehmern ist bei Wahl des 3G-Modells ein Hygienekonzept vorzuhalten (bei 2G nicht erforderlich). Ausnahme sind berufliche Veranstaltungen und Gremiensitzungen: Hier ist grundsätzlich kein Hygienekonzept notwendig, jedoch das Tragen einer Maske bis zum Erreichen des Sitzplatzes.

Für Trauungen gilt ab sofort folgende Regelung: 3G-Regelung (geimpft, genesen oder aktuell getestet) bei aufgelockertem Sitzmuster (etwa 80 Prozent der Sitzplatzkapazitäten im Raum/Saal). Die Maske ist bis zum Erreichen des Sitzplatzes zu tragen. Dieselbe Regelung gilt in der Stadt Fulda auch für Kulturveranstaltungen im Fürstensaal oder im Marmorsaal. +++ pm