Neuer Haftbefehl gegen Stephan E. im Mordfall Lübcke

Im Mordfall an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag einen neuen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen Stephan E. erwirkt. Es bestehe der dringende Tatverdacht des Mordes, teilte die Karlsruher Behörde mit. Der Beschuldigte war demnach zuvor dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden. Dieser hatte ihm den Haftbefehl verkündet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Der neue Haftbefehl ersetzt den Haftbefehl des Amtsgerichts Kassel, auf dessen Grundlage sich der Beschuldigte bereits seit dem 16. Juni in Untersuchungshaft befand, so die Bundesanwaltschaft weiter. +++

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