Nach BVerfG-Urteil: Dedy pocht auf Förderzusagen des Bundes

Brand begrüßt historische Karlsruhe-Entscheidung

Der Geschäftsführer des Städtetags NRW, Helmut Dedy, hat vom Bund verlangt, trotz des Karlsruher Urteils zu seinen Förderzusagen zu stehen. „Die rund 60 Milliarden Euro, die aus dem Corona-Sondervermögen in den Klima- und Transformationsfonds geflossen sind, sind größtenteils verplant“, sagte Dedy der „Rheinischen Post“. „Daraus werden vor Ort zentrale Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt – ein großer Teil aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Die Mittel für Heizungstausch, Gebäudesanierung oder energetische Neubauförderung dürfen jetzt nicht zusammengestrichen werden.“ Man erwarte, dass der Bund jetzt schnell eine Lösung für die offenen Finanzierungsfragen finde, sagte Dedy. „Gerade in NRW profitieren viele Städte von den Fördermitteln aus dem Klima- und Transformationsfonds. Wir brauchen diesen Schub für Klimaschutz dringend.“ Die Sanierungsrate in NRW liege wie in ganz Deutschland bei nur einem Prozent und der Investitionsbedarf sei riesig. „30 Prozent der CO2-Emissionen stammen in NRW aus dem Gebäudesektor. Deshalb sind die Mittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude so wichtig“, sagte Dedy. Außerdem brauche man Verlässlichkeit für die Bürger, aber auch für das Handwerk. „Die Debatten um das Heizungsgesetz haben viele verunsichert. Der Bund muss jetzt ganz schnell Klarheit schaffen, dass die Fördermittel für Gebäudeeffizienz gesichert sind.“

SPD stetzt nach Gerichtsurteil auf Vermögens- und Erbschaftsteuer

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 sprechen sich SPD-Politiker für Steuererhöhungen aus, um die Finanzlöcher zu füllen. Klimaschutz dürfe nicht zu Lasten von Sozialem, Bildung oder Daseinsvorsorge gehen, sagte die stellvertretende SPD-Vorsitzende Serpil Midyatli, der „Bild“. „Die SPD wäre bereit, grundsätzliche Verteilungsfragen neu zu stellen, um die Einnahmeseite zu verbessern. Zum Beispiel durch die Erhöhung von Vermögens- und Erbschaftssteuer“, sagte Midyatli. Zugleich sagte sie, es müsse jetzt „eine haushaltsrechtlich tragfähige Lösung“ gefunden werden. „Grundsätzlich stünde es der Politik auch frei, ein neues Sondervermögen auszuweisen, das hat das Verfassungsgericht an sich auch nicht beanstandet“, sagte die SPD-Vizechefin. Der SPD-Fraktionschef im Landtag Schleswig-Holstein, Thomas Losse-Müller, spricht sich ebenfalls für höhere Steuern aus. „Für Investitionen in die Infrastrukturen, d ie wir brauchen, damit sich jeder Klimaschutz leisten kann, müssen wir sehr viel Geld in die Hand nehmen“, sagte er der Zeitung. „Es geht dabei auch um die Sicherung von Arbeitsplätzen. Dabei werden wir um Steuererhöhung nicht herumkommen, wenn wir nicht wie ein Unternehmen oder ein Haushalt Kredite aufnehmen können. Das ist eine ganze einfache Rechnung.“

Verband fürchtet Folgen von Haushaltsurteil für Mittelstand

Der Mittelstandsverband BVMW befürchtet Folgen für die deutsche Wirtschaft durch das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts. „Die Hoffnungen, dass die Ampel in der zweiten Hälfte der Legislatur doch noch für spürbare Entlastungen für den deutschen Mittelstand sorgt, haben mit der Notbremse aus Karlsruhe einen Dämpfer erhalten“, sagte Verbandschef Christoph Ahlhaus den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben). „Jetzt muss der Kanzler sagen, wie es weiter gehen soll. Einen weiteren Stillstand können wir uns nicht leisten.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 für nichtig erklärt. Dieses sei mit mehreren Artikeln des Grundgesetzes unvereinbar. Insbesondere entspreche es nicht den „verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen“. Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des Klima- und Transformationsfonds (KTF) um 60 Milliarden Euro reduziert.

Brand begrüßt historische Karlsruhe-Entscheidung

„Das historische Urteil aus Karlsruhe schafft Klarheit und verlangt grundlegende Kurskorrekturen dieser nie dagewesenen, hemmungslosen Verschuldungspolitik der Ampel“, so der Fuldaer Bundestagsabgeordnete, Michael Brand. Brand selbst hatte als Abgeordneter in Karlsruhe geklagt und das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. Das höchste Gericht, setze damit ein „starkes Stoppschild gegen die bewusste Umgehung der Schuldenbremse und Verschleierung der wahren Verschuldung.“ Brand begrüßte das Grundsatzurteil, weil es zugleich die „grundlegenden Rechte des Parlaments stärkt und einer verantwortungslosen Schuldenpolitik zulasten nachfolgender Generationen einen Riegel vorschiebt“. „Ständig steigende Ausgaben zu beschließen, ohne gleichzeitig ihre Finanzierung zu sichern, wirkt wie süßes Gift, das uns am Ende alle teuer zu stehen kommt“, so der CDU-Abgeordnete. Der Bundeshaushalt habe in den vergangenen Jahren „durch das Ausweichen in Nebenhaushalte massiv an Aussagekraft eingebüßt, man könnte auch sagen, dass der Steuerzahler bewusst hinters Licht geführt wird, über die tatsächlich dramatische Finanzlage“. Brand mahnte die Ampel-Koalition, nach diesem „so klaren Urteil“ die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen: „Wer sich angesichts von Inflation und Preissteigerungen jetzt auch noch für das Verabschieden von der Schuldenbremse oder Steuererhöhungen entscheiden würde, versündigt sich an der nächsten Generation und der Stabilität sowie dem Wohlstand unseres Landes.“ Der Ampel-Koalition müsse angesichts massiver Tilgungsverpflichtungen und steigender Zinsen „endlich die Kraft haben, Schwerpunkte beim politischen Handeln zu setzen und eine echte Grundlage für die Tragfähigkeit künftiger Haushalte zu schaffen. Mit der heutigen Entscheidung haben die Karlsruher Richter eine Zeitenwende gegen hemmungslose Verschuldung und die Stärkung des Parlaments herbeigeführt.“ +++

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