Merkel verteidigt europäische Impfstoffpolitik

GroKo will epidemische Lage bis 30. Juni verlängern

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
Angela Merkel (CDU).

Bei der Impfstoffpolitik gegen das Coronavirus in der Europäischen Union sieht Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) keine schweren Versäumnisse. „Ich glaube, dass im Großen und Ganzen nichts schiefgelaufen ist“, sagte sie dem ARD-Hauptstadtstudio am Dienstag in der Sendung „Farbe bekennen“. Man habe das bekommen, was versprochen wurde. Es stehe aber „natürlich die Frage im Raum, warum sind die USA schneller, warum ist Israel schneller, Großbritannien schneller. Das wurmt einen natürlich“, sagte die Kanzlerin.

Allerdings habe der Impfstoff des Pharmaunternehmens Astrazeneca in Großbritannien eine Notzulassung bekommen. Die EU dagegen habe die Zulassung über die Europäische Medizin-Agentur laufen lassen, und das sei auch richtig gewesen: „Wir sind auf das Vertrauen angewiesen. Ich bin dafür, dass wir das dann auch mit der notwendigen Gründlichkeit machen“, sagte Merkel. Auch mit mehr Geld hätte man nicht mehr Impfstoff bekommen, so die CDU-Politikerin. „Die Vereinigten Staaten von Amerika haben Produktionskapazitäten. Pfizer ist ja auch eine amerikanische Firma und Amerika exportiert so gut wie nichts aus seinen Grenzen heraus.“ Deshalb sei man als Europäer auf eigene Produktionsanlagen angewiesen, argumentierte Merkel.

GroKo will epidemische Lage bis 30. Juni verlängern

Die Fraktionen von Union und SPD im Bundestag wollen die zum 31. März auslaufende epidemische Lage um drei Monate verlängern. „Wir haben uns mit dem Koalitionspartner prinzipiell darauf verständigt, die epidemische Lage bis zum 30. Juni zu befristen“, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich der „Welt“. „Damit geben wir dem Parlament die Möglichkeit, noch vor der Sommerpause erneut darüber zu beraten, ob eine weitere Verlängerung nötig ist.“ Die Festlegung einer epidemische Lage ermöglicht es der Bundesregierung, Schutzmaßnahmen auf dem Verordnungsweg zu ergreifen – ohne jeweils eine Parlamentsentscheidung abzuwarten. In einer Formulierungshilfe des Bundesgesundheitsministeriums für einen Gesetzentwurf zur „Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ heißt es, dass es angesichts „der nach wie vor dynamischen Lage im Hinblick auf die Verbreitung, vor allem der neuen Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 und der hierdurch verursachten Krankheit Covid-19“ notwendig sei, die Geltung der gegenwärtigen Schutzmaßnahmen zu verlängern. Angepasst werden soll in diesem Rahmen auch die rechtliche Grundlage der Corona-Impfverordnung. Dafür soll das Infektionsschutzgesetz überarbeitet werden. Empfehlungen zur Durchführung von Corona-Schutzimpfungen sollen sich künftig insbesondere an vier Impfzielen ausrichten: Der „Reduktion schwerer oder tödlicher Krankheitsverläufe“, dem „Schutz von Personen mit besonders hohem tätigkeitsbedingtem Infektionsrisiko“, dem „besonderen Schutz in Umgebungen mit hohem Anteil vulnerabler Personen und mit hohem Ausbruchspotenzial“ und „der Aufrechterhaltung staatlicher Funktionen und des öffentlichen Lebens“. Wiederholt hatte es in der Vergangenheit Forderungen von Staatsrechtlern und aus der Opposition gegeben, die aktuelle Corona-Impfverordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gesetzlich besser zu verankern. Sie entbehre aktuell einer hinreichen  den Rechtsgrundlage. +++

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