Merkel schließt Rückkehr zu Corona-Einschränkungen nicht aus

Bundesregierung lockert Grenzkontrollen

Angela Merkel (CDU)
Angela Merkel (CDU)

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat erneut an die Bürger appelliert, die Corona-Maßnahmen einzuhalten. „Es wäre doch deprimierend, wenn wir, weil wir zu schnell zu viel wollen, wieder zu Einschränkungen zurückkehren müssten, die wir alle hinter uns lassen wollen“, sagte Merkel am Mittwoch bei der Regierungsbefragung im Bundestag. Man dürfe das gemeinsam Erreichte nicht gefährden. Zwar könne man die Ausbreitung des Virus nicht stoppen, es sei aber gelungen, dem Ziel näher zu kommen, so die Kanzlerin. Die Fragestunde mit der Bundeskanzlerin war ursprünglich bereits für den 25. März geplant. Aufgrund der verkürzten Tagesordnung infolge der Corona-Pandemie wurde sie allerdings verschoben.

Bundesregierung lockert Grenzkontrollen

Die wegen der Coronavirus-Pandemie eingeführten Kontrollen an den deutschen Grenzen sollen ab Samstag gelockert werden. Das Bundeskabinett fasste am Mittwoch einen entsprechenden Beschluss. Man habe eine Übereinkunft mit Frankreich, Österreich und der Schweiz erzielt, die Binnengrenzkontrollen bis zum 15. Juni zu verlängern, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Berlin. Dies sei mit der klaren Zielsetzung verbunden, dass man „ab Mitte Juni den freien Reiseverkehr in Europa“ wieder wolle und anstrebe. Das Infektionsgeschehen müsse dafür aber weiter „günstig“ verlaufen. An der Grenze zu Luxemburg sollen die Grenzkontrollen am 15. Mai enden. Bei den Kontrollen an der Grenze zu Dänemark laufen noch die Gespräche über einen Termin für die Öffnung. In der praktischen Ausgestaltung der Kontrollen werde es Lockerungen geben, so Seehofer weiter. An den Grenzabschnitten zu Frankreich, der Schweiz und Österreich werde man zum Beispiel alle Übergangs stellen öffnen. Eine „systematische Kontrolle“ werde es zudem nicht mehr geben. Stattdessen werde man auf Stichproben setzen, kündigte der CSU-Politiker an. Außerdem soll es für weitere Personengruppen Ausnahmen geben, welche die Grenze übertreten dürfen. Vor dem Kabinettsbeschluss hatte bereits Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz mitgeteilt, dass es ab dem 15. Mai an der deutsch-österreichischen Grenze nur noch stichprobenartige Kontrollen geben wird, und dass die Grenze Mitte Juni wieder ganz geöffnet werden soll.

Voßkuhle sieht in Corona-Maßnahmen keine Gefahr für Grundgesetz

Der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sieht in den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie keine Gefahr für das Grundgesetz. „Uns droht nicht der Unrechtsstaat“, sagte Voßkuhle der Wochenzeitung „Die Zeit“. Die Grundrechte seien nicht dauerhaft in Gefahr. Es gingen viele Anträge wegen der Corona-Maßnahmen bei den Gerichten ein und „die Gerichte arbeiten trotz Homeoffice ganz normal, manche Einschränkungen werden von ihnen aufgehoben, andere nicht“. So funktioniere das in einem demokratischen Rechts- und Verfassungsstaat, sagte der Verfassungsrechtler. Er sei zuversichtlich, dass die Grundrechte nach dem Ende der Pandemie wieder hergestellt würden. „Die Menschen werden ihre Freiheiten zurückbekommen, ohne Abstriche. Da bin ich sicher.“ Die Pandemie werde womöglich länger dauern, als manche denken, aber er „habe noch keinen Politiker getroffen, der die Grundrechte nicht jeden Tag zentral im Blick hätte.“ Voßkuhle unterstützt die Auffassung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), dass das Recht auf Leben nicht absolut geschützt sei. „Was Herr Schäuble gesagt hat, ist aus juristischer Sicht richtig.“ Der Höchstwert der Verfassung sei die Menschenwürde, „die ist unantastbar, alle anderen Grundrechte sind einschränkbar, auch das Recht auf Leben“, so der Verfassungsrechtler. +++