Mehr Personen in Hessen erhielten Ende 2018 Hilfe zum Lebensunterhalt

Zwei Drittel der bedürftigen leben in Einrichtungen

Ende 2018 bezogen in Hessen 31 208 Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamts waren dies gut 2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird für so genannte Personengemeinschaften gewährt. Dabei werden die Einkommen aller Personen berücksichtigt, mit denen die Antragstellerin oder der Antragsteller in Gemeinschaft lebt.

Gut 66 Prozent der Personengemeinschaften, die Ende 2018 Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten, lebten in Einrichtungen wie Wohn- oder Pflegeheimen. Knapp 34 Prozent der Personengemeinschaften lebten außerhalb von Einrichtungen – überwiegend in Einpersonenhaushalten. Der durchschnittliche monatliche Bruttobedarf für alle Empfängerinnen und Empfänger lag bei 517 Euro. Die durchschnittlichen Bruttobedarfe von Leistungsberechtigten waren außerhalb von Einrichtungen bedeutend höher als innerhalb von Einrichtungen. Der monatliche Bruttobedarf der Personengemeinschaften außerhalb von Einrichtungen betrug durchschnittlich 854 Euro (2017: 853 Euro).

Davon entfielen 364 Euro oder 43 Prozent auf Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. 245 Euro oder 29 Prozent (2017: 257 Euro) des Bruttobedarfs wurden durch ein angerechnetes Einkommen gedeckt. Nach der Anrechnung dieses Einkommens verblieb ein monatlicher Nettobedarf von durchschnittlich 609 Euro (2017: 597 Euro). Der Bruttobedarf der Personengemeinschaften in Einrichtungen lag durchschnittlich bei 347 Euro (2017: 359 Euro). Das angerechnete Einkommen dieser Personengemeinschaften betrug im Mittel 90 Euro (2017: 100 Euro), sodass ein Nettobedarf von durchschnittlich 257 Euro (2017: 259 Euro) ausgezahlt wurde. +++