Mehr Hilfen in 2015 gewährt

Hessen geld01

Wiesbaden. Im Laufe des Jahres 2015 erhielten in Hessen gut 103 400 Personen Hilfeleistungen nach dem fünften bis neunten Kapitel des Sozialgesetzbuches XII. Bis zum Jahr 2005 firmierten diese Leistungen unter dem Begriff „Hilfe in besonderen Lebenslagen“. Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamtes stieg die Zahl der Hilfeempfängerinnen und -empfänger gegenüber 2014 um knapp drei Prozent. Rund 56 Prozent dieser Personen erhielten diese Leistungen innerhalb und 53 Prozent außerhalb von Einrichtungen. Empfängerinnen und Empfänger, die sowohl Leistungen innerhalb als auch außerhalb von Einrichtungen erhielten, wurden dabei doppelt gezählt, sind aber in der Gesamtsumme nur einmal enthalten.

Hilfeart

Knapp 63 Prozent der Hilfen erfolgten in Form von Eingliederungshilfen; gut 32 Prozent betraf die Hilfe zur Pflege und knapp acht Prozent entfielen auf die Hilfe zur Überwindung sozialer Schwierigkeiten sowie auf die Hilfe in anderen Lebenslagen. Gut zwei Prozent der Hilfen betrafen die unmittelbar vom Sozialamt erbrachten Hilfen zur Gesundheit. Empfänger mehrerer Hilfeleistungen wurden bei jeder Hilfeart gezählt.

Alter und Geschlecht der Hilfeempfängerinnen und -empfänger

Knapp 18 Prozent der Hilfeempfängerinnen und -empfänger waren jünger als 18 Jahre, rund 20 Prozent waren zwischen 18 bis unter 40 Jahre alt, gut 30 Prozent gehörten der Altersgruppe zwischen 40 bis unter 65 Jahren an und 32 Prozent waren 65 Jahre oder älter. Das Durchschnittsalter der Empfängerinnen und Empfänger lag bei 49 Jahren. Mit fast 9 von 10 Empfängern war die Eingliederungshilfe bei den unter 65-jährigen die mit Abstand wichtigste Hilfeart. Erst im Rentenalter (65 Jahre und älter) dominierte die Hilfe zur Pflege mit 83 Prozent.

Unter den hilfeempfangenden Personen waren Männer (53 300 bzw. –51,5 Prozent) etwas häufiger vertreten als Frauen (50 100 bzw. – 48,5 Prozent). Während die Eingliederungshilfe und die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten bzw. Hilfe in anderen Lebenslagen häufiger von Männern in Anspruch genommen wurde, kam die Hilfe zur Pflege verstärkt Frauen (insbesondere älteren Frauen ab 65 Jahren) zugute. Die Gründe hierfür lagen in der höheren Lebenserwartung und den geringeren Rentenansprüchen der Frauen.

Ferner gab es knapp 9300 anspruchsberechtigte Empfängerinnen und Empfänger nach Paragraph 264 Absatz 2 des fünften Sozialgesetzbuches (SGB V – Gesetzliche Krankenversicherung). Hierbei handelte es sich um Leistungsbezieherinnen und Leistungsbezieher, die nicht krankenversichert waren. Dieser Personenkreis erhielt eine Krankenkassenkarte. Die entstehenden Kosten der Krankenkassen werden später mit dem Sozialleistungsträger abgerechnet.

Entwicklung seit 2005

Von 2005 bis 2015 stieg die Zahl der Hilfeempfängerinnen und -empfänger um 35 Prozent. Besonders stark stiegen die Zahlen der Empfängerinnen und Empfänger von Eingliederungshilfe (plus 49 Prozent) und von Hilfe zur Pflege (plus 45 Prozent). Die Anzahl der Empfänger außerhalb von Einrichtungen stieg im gleichen Zeitraum mit plus 53 Prozent stärker als die Anzahl der Empfänger in Einrichtungen (plus 30 Prozent). +++ fuldainfo


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