Das Bundesinnenministerium von Horst Seehofer (CSU) lehnt den Vorstoß von Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) zur Einführung des Bestellerprinzips für Maklerkosten bei Immobilienkäufen ab. „Wir sehen keine positiven Effekte durch die Maklerumlage“, sagte Marco Wanderwitz (CDU), parlamentarischer Staatssekretär für Bauen, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Es gibt eine Vielzahl denkbarer Instrumente zur Senkung der Erwerbskosten, die wirksamer wären“, fügte Wanderwitz hinzu. Als Beispiel nannte der CDU-Politiker die Senkung der Grunderwerbsteuer.
Ökonom begrüßt Barley-Pläne für Immobilienkäufe
Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat den Plan von Justizministerin Katarina Barley (SPD) begrüßt, das Bestellerprinzip von Mietwohnungen auf Kaufimmobilien auszuweiten. „Die Einführung des Bestellerprinzips bei Immobilienkäufen ist ein Schritt zu mehr Transparenz am Markt und würde zu mehr Wettbewerb unter den Maklern führen“, sagte IW-Immobilienexperte Pekko Sagner der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Der Verkäufer eines Hauses oder einer Wohnung könne eher mit den Maklern über deren Bezahlung verhandeln, schließlich biete er das gesuchte Gut an. „Als Käufer sind Sie dagegen Bittsteller und haben eine deutlich schlechtere Verhandlungsposition“, sagte Sagner. Bisher bestehe für die Immobilienmakler kein Anreiz, in einen Wettbewerb zueinander zu treten. +++