Main-Kinzig-Kreis: Zutritt nur mit 3G und FFP2-Maske

Der Main-Kinzig-Kreis macht erneut darauf aufmerksam, dass seit Jahresbeginn in der Kreisverwaltung sowie in allen Außen- und Servicestellen die 3G-Regel sowie die FFP2-Maskenpflicht gelten. In den Verwaltungsgebäuden dürfen sich also nur Personen bewegen, die entweder geimpft, genesen oder aktuell getestet sind und zudem eine FFP2-Maske tragen. Die persönliche Vorsprache ist nur mit Terminvereinbarung möglich. Diese Regelungen sollen den Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus sowohl für die Mitarbeitenden als auch die Besucherinnen und Besucher erhöhen. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt auch in den Dein-Pflaster-Impfstellen im Main-Kinzig-Kreis. +++

Sie können uns jederzeit Leserbriefe zukommen lassen.

Diskutieren kann man auf Twitter oder Facebook

Hier können Sie sich für den fuldainfo Newsletter anmelden. Dieser erscheint täglich und hält Sie über alles Wichtige, was passiert auf dem Laufenden. Sie können den Newsletter jederzeit wieder abbestellen. Auch ist es möglich, nur den Newsletter „Klartext mit Radtke“ zu bestellen.

Newsletter bestellen