Main-Kinzig-Kreis: Einschränkungen über Jahreswechsel unverändert

Ausgangssperre und Böllerverbot gelten unverändert weiter

Erste Kreisbeigeordnete und Sozialdezernentin des Main-Kinzig-Kreises, Susanne Simmler

„Es wäre zwar schön, wenn wir in der Corona-Pandemie ein größeres Weihnachtswunder erleben würden. Leider sind die sinkenden Zahlen bei den Neuinfektionen und der Sieben-Tage-Inzidenz über die Feiertage trügerisch, weil sehr wahrscheinlich nur von kurzzeitiger Natur“, erklärte Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler in einer Mitteilung. Über Weihnachten hatten die meisten Arztpraxen geschlossen, die Testlabore haben ihre Kapazitäten vorübergehend gedrosselt. Dadurch wurde weniger getestet, es wurden entsprechend auch weniger positive Befunde übermittelt. Der statistische Effekt werde jedoch in den kommenden Tagen wieder verschwunden sein, schätzt die Kreisspitze. Es gebe daher auch keinen Anlass, nun über vorschnelle Lockerungen, gar schon zu Silvester zu diskutieren. Im Main-Kinzig-Kreis gilt unverändert – über die Corona-Verordnungen des Landes hinaus – bis zum 10. Januar eine Ausgangssperre für die Zeit von 21 bis 5 Uhr. Das hat der Kreis am Montag noch einmal deutlich gemacht. Die Kreisspitze bekräftigt, dass diese Auflagen zunächst weiter gelten, auch wenn sich der Inzidenzwert von über 300 auf derzeit nahe 200 verringert hat. Für einen dauerhaften Wert ab 200 sind die Landkreise angehalten, weitergehende Maßnahmen wie eine Ausgangssperre zu veranlassen.

Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler stellte im Anschluss an die Verwaltungsstabssitzung des Kreises am Montagmittag klar, dass statistische Einmaleffekte nicht in einer Aufhebung einzelner Beschränkungen münden. Mit dieser Auffassung sieht sich der Main-Kinzig-Kreis auf einer Linie mit dem Gesetzgeber. „Das Land Hessen hat der kommunalen Ebene eine klare Handhabe gereicht, ganz bewusst auch für die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, wenn an den Feiertagen medizinische Einrichtungen geschlossen und die Testkapazitäten teils eingeschränkt sind. Erst wenn der Inzidenzwert konstant unter 200 liegt, macht eine schrittweise Entschärfung der Kontaktbeschränkungen infektiologisch Sinn. Wir werden verlässlichere Zahlen und Werte aber nicht vor der ersten Januarwoche erhalten. So lange gibt es auch keine stabile Basis, um die Regelungen zu verändern“, so Simmler, die ergänzt, dass umgekehrt auch niemand verstehen würde, „wenn in ein paar Tagen dieselben Beschränkungen dann wieder in Kraft gesetzt werden müssten, falls die Werte wieder nach oben gehen“. Nach einem Inzidenzwert von 302 vor Weihnachten (Stand 23.12.), also 302 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche, war diese Zahl bis Sonntag auf 202 gesunken. Der Kreis rechnet jedoch damit, dass in dieser Woche eine Reihe von aufgeschobenen Testungen nachgeholt werden, während die Zahl der Abstriche dann an Silvester und dem Neujahrswochenende erneut geringer ausfallen dürfte. „Bereinigt“ sei die Statistik daher erst im Laufe der ersten Tage im neuen Jahr.

Eine Reihe von Supermärkten und Discountern hatte in den vergangenen Tagen für den Kauf von Böllern und Raketen geworben. Der Verkauf bleibt jedoch ebenfalls unverändert verboten, und zwar nach einer entsprechenden Verordnung des Landes Hessen für das gesamte Landesgebiet. Im Gebiet des Main-Kinzig-Kreises dürfen an Silvester und Neujahr zudem auch keine Feuerwerkskörper gezündet werden. „Wir gehen davon aus, dass einige Prospekte und Flyer schon gedruckt und ungehindert in Umlauf gebracht wurden, bevor die entsprechenden Regeln im Dezember in Kraft getreten sind“, sagte Simmler. Die Kreisspitze erinnerte an den Charakter der Kontaktbeschränkungen, gerade auch zu Silvester. Es gehe darum, Infektionsketten zu unterbrechen, also im Falle einer eigenen Infektion möglichst keinen weiteren Mitmenschen anzustecken. Das gelinge am wirksamsten mit einer über einen längeren Zeitraum reduzierten Zahl an Kontakten, erklärte die Gesundheitsdezernentin: „Wo Menschen nahe zusammenkommen, auch zusammen feiern, kann sich das Virus leicht weiterverbreiten. Ausgangssperre heißt, dass grundsätzlich jeder Hausstand ab 21 Uhr bei sich zu Hause ist und dass auf Silvesterfeierlichkeiten im erweiterten privaten Umfeld verzichtet werden muss.“ +++ pm

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