Linke: GroKo-Entwurf zur epidemischen Lage verfassungswidrig

Wir halten ein Gesetz für notwendig, das Verfahren regelt

Der Deutsche Bundestag berät am Donnerstag abschließend über einen Entwurf der Koalitionsfraktionen für ein „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“. Bei der Opposition stößt der Gesetzentwurf auf Kritik: „Wir halten ein Gesetz für notwendig, das Verfahren regelt, wie auf die Pandemie schnell reagiert werden kann und wie der Bundestag dabei alle wesentlichen Entscheidungen trifft“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Achim Kessler, dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Das könnte etwa ein Stufenplan sein, wo im Gesetz auf wissenschaftlicher Basis klar geregelt ist, beim Vorliegen welcher Kriterien die Behörden vor Ort welche Maßnahmen zu ergreifen haben.“

Er halte die Regelung, dass der Bundestag nur die epidemische Lage als Ganzes alle drei Monate bestätigen oder verwerfen kann, „ganz klar für verfassungswidrig“, so der Linken-Politiker . „Denn wenn der Bundestag das Fortbestehen verneinen würde, wären alle Regelungen ausnahmslos, auch die guten und notwendigen Regelungen außer Kraft. Das hat dann eher den Charakter einer Erpressung denn einer Beteiligung des Parlaments.“ Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, sagte dem RND, „mit Blick auf die anhaltende Pandemie und dem langsamen Impffortschritt“ sei eine gesetzliche Regelung weiterhin notwendig. „Allerdings fehlen in dem von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf entscheidende Punkte“, so Aschenberg-Dugnus. „Wir benötigen neben der dreimonatigen Bestätigung der epidemischen Lage jedoch auch eine zeitliche Befristung. Denn die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes, gewähren dem Bundesgesundheitsministerium weitreichende Verordnungsermächtigungen, die ohne Zustimmung des Bundestages erlassen werden können.“ Auch die AfD-Fraktion sprach sich deutlich gegen den Gesetzentwurf der SPD- und der Unionsfraktion aus.

Es sei zu begrüßen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sich „nun auf parlamentarischem Wege engagieren wollen“, sagte Detlev Spangenberg, gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, dem RND. „Allerdings erschöpft sich dieses Engagement auf das Setzen der Großen Klammer alle drei Monate. Und somit ändert das Gesetz nichts daran, dass hinsichtlich besonders grundrechtlich relevanter Maßnahmen, wie zum Beispiel dem Lockdown, das Parlament weiterhin nicht beteiligt wird.“ Besonders kritikwürdig sei, dass der Gesetzentwurf die im Infektionsschutzgesetz festgeschriebenen Inzidenzwerte von 50 und 35 unverändert lasse. Die AfD will nicht nur gegen den Gesetzesentwurf der großen Koalition stimmen, sondern hat einen eigenen Antrag eingebracht, die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ sofort für beendet zu erklären. Das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ soll Corona-Maßnahmen der Bundesregierung länge rfristig ermöglichen. Im März 2020 hatte der Bundestag eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt, im November wurde dieser Beschluss verlängert. Alle Regelungen, die daran geknüpft sind, wurden jedoch zunächst bis zum 31. März 2021 befristet. +++

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