AfD fordert Reform des Straftatbestands der Volksverhetzung

Paragraf 130 sei auch in der Fachliteratur hochumstritten

Vor dem Prozessbeginn gegen Björn Höcke (AfD) wegen Verwendung einer SA-Parole fordert seine Partei eine Reform der Verfolgung von Volksverhetzung. „Der Straftatbestand der Volksverhetzung muss dringend reformiert werden“, sagte der stellvertretende Bundesvorsitzende der AfD, Stephan Brandner, dem „Stern“.

Der Paragraf 130 sei „auch in der Fachliteratur hochumstritten und verfassungsrechtlich mehr als zweifelhaft“. Brandner, der von Anfang 2018 bis zu seiner Abwahl Ende 2019 den Justizausschuss im Bundestag leitete, sagte weiter: „Die Regelungen, die massiv die Meinungsfreiheit tangieren, sind inzwischen durch vielfache Erweiterungen extrem ausufernd.“ Sie könnten damit „fast willkürlich gegen jeden“ verwendet werden.

Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke muss sich ab diesem Donnerstag vor dem Landgericht Halle wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verantworten. Vor dem Landgericht Mühlhausen ist er in einem separaten Verfahren wegen Volksverhetzung angeklagt. Der Brandenburger AfD-Landeschef René Springer verteidigt den ehemaligen Geschichtslehrer. „Es ist grotesk, dass sich Höcke wegen des Satzes Alles für Deutschland vor Gericht verantworten muss“, sagte Springer dem „Stern“. „Das ist ein Allerweltssatz, den kein normaler Bürger in Deutschland vor diesem aufgebauschten Skandal mit den Nazis in Verbindung gebracht hätte.“

Der Bundestagsabgeordnete fügte an: „Wenn wir jetzt dazu übergehen, jedes Wort darauf zu prüfen, ob es einmal von den Nazis in den Mund genommen wurde, wird es dünn im deutschen Wortschatz.“ Das sei „hysterisch“ und stehe einer Gesellschaft, „die an sich reif genug ist, konträre Meinungen auszuhalten, nicht gut zu Gesicht“. +++

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