Lauterbach weist Länder-Kritik an Hotspot-Regelung zurück

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wirft den Bundesländern bei ihrer Kritik an der Hotspot-Regelung parteipolitische Motive vor. „Es sind Länder im Wahlkampf, es wird auch sehr viel Parteipolitik damit gemacht“, sagte er dem TV-Sender „Bild“. Das sei „schade“. Insbesondere den Vorwurf aus den Reihen der Länder, der Bund lasse sie hier im Stich, wollte Lauterbach nicht gelten lassen: „Ich werde am Montag die Gesundheitsminister der Länder darüber informieren, was aus meiner Sicht die Kriterien sind, nach denen die Länder die Hotspots bestimmen können.“

Dazu gehöre es, wenn in Krankenhäusern wegen Corona planbare Eingriffe nicht mehr gemacht werden könnten, die Notfallversorgung gefährdet sei, in der Pflege Untergrenzen unterschritten würden oder Patienten in andere Krankenhäuser verlegt werden müssten. Mit diesen vier Kriterien wären laut Lauterbach die Länder in der Lage, die Hotspot-Regelungen umzusetzen. „Und ich appelliere an die Länder, das jetzt zu machen“, so Lauterbach. Die Forderung des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU) nach einer bundesweiten Regelung zur Beibehaltung der Maskenpflicht lehnte Lauterbach ab: „Ob er das vorschlägt oder nicht, das ist vollkommen unerheblich.“ Es gehe rechtlich nicht. Denn eine deutschlandweite Gefährdung der Gesundheitsversorgung sei nicht mehr gegeben, daher seien auch deutschlandweite Einschränkungen rechtlich nicht mehr machbar. Der Minister sagte, dass er eine bundesweite Maskenpflicht unbedingt beibehalten hätte, wenn es rechtlich möglich wäre. So könne er nur an die Länder appellieren, das in den Hotspots zu machen. Und er erneuerte seine Aufforderung an die großen Supermarktketten, in ihren Filialen bundesweit per Hausrecht die Maskenpflicht durchzusetzen. Für Montag erwarte er die Reaktion der Unternehmen auf seinen Appell. Für den Fall, dass die von ihm geforderte Impfpflicht für alle Erwachsenen im Bundestag scheitern sollte, lehnte Lauterbach einen Rücktritt ab: „Wenn die Impfpflicht scheitern sollte, wäre eine vorsichtige, konsequente Corona-Politik umso wichtiger.“ Er glaube, für diese stehen zu können, sagte der SPD-Politiker.

FDP gegen „pauschale“ Anwendung der Hotspot-Regel

FDP-Fraktionschef Christian Dürr hat die Länder dazu aufgerufen, die Hotspot-Regel im Infektionsschutzgesetz nur in einzelnen Städten oder Kommunen zu nutzen. „Die Hotspot-Lösung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft und darf eindeutig nicht pauschal angewandt werden“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Bundesländer sollten den neuen Rechtsrahmen „nutzen, ohne ihn auszunutzen“. Die Hotspot-Regelung sei als Möglichkeit für den Fall eingeführt worden, „wenn in einzelnen Städten oder Kommunen eine Überlastung des Gesundheitssystems droht“, so Dürr. Das neue Infektionsschutzgesetz sei völlig klar, aber mit strengen Voraussetzungen für weitreichendere Maßnahmen ausgestattet. Am 2. April laufen die aktuell noch geltenden Übergangsregeln aus. Etliche Länder haben noch nicht abschließend entschieden, welche Regelungen im Anschluss greifen sollen. Vielerorts gibt es zudem Zweifel an der rechtssicheren Umsetzbarkeit der Hotspot-Regel. In Mecklenburg-Vorpommern soll das gesamte Bundesland bis Ende April als Hotspot gelten, Hamburg plant eine ähnliche Regelung. +++