Landkreis Fulda – Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum

Der Landkreis Fulda hat heute die Allgemeinverfügung von Freitag im Hinblick auf die Überschreitung der 75er-Marke der 7-Tage-Inzidenz angepasst. Ab dem morgigen Dienstag gilt: Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch fünf Personen oder Personen maximal zweier Hausstände treffen. Auch in gastronomischen Betrieben beschränkt sich die Gruppengröße, die an einem Tisch sitzen darf, auf fünf Personen oder Personen zweier Hausstände.  Die übrigen Regelungen der Allgemeinverfügung gelten weiter. +++ nh/pm

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