Landgericht lässt Loveparade-Prozess platzen

Opferanwalt prüft rechtliche Schritte gegen Nichtzulassung der Anklage

Landgericht

Duisburg. Das Landgericht Duisburg hat die Anklage zum Haupt-Strafverfahren der Loveparade-Katastrophe 2010 abgelehnt. Die Staatsanwaltschaft hatte am 10. Februar 2014 Anklage gegen zehn Beschuldigte erhoben, seitdem hatte das Landgericht die Zulassung der Klage geprüft. Diese beruhte auf einem Gutachten eines britischen Panik-Forschers, wonach eine Katastrophe absehbar gewesen sei. Verteidiger hatten hingegen mutmaßliche Form- und Sach-Fehler im Gutachten kritisiert.

Die Staatsanwaltschaft könnte vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht versuchen, die Ablehnung des Duisburger Gerichts zu kippen, so dass es doch noch zu einem Verfahren kommt. Bei dem Unglück am 24. Juli 2010 war es in Duisburg während der 19. und zugleich letzten Loveparade im Zugangsbereich der Veranstaltung zu einer Massenpanik gekommen. Dabei waren 21 Besucher ums Leben gekommen und 541 verletzt worden. Mehrere Personen sollen sich später wegen andauernder seelischer Belastungen im Zusammenhang mit der Katastrophe das Leben genommen haben.

Opferanwalt prüft rechtliche Schritte gegen Nichtzulassung der Anklage

Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Julius Reiter, der Hinterbliebene der Loveparade-Opfer vertritt, hat sich entsetzt über die Entscheidung des Duisburger Landgerichts geäußert. „Es ist ein Justizskandal und eine Brankrotterklärung der Justiz, dass nach mehr als fünfeinhalb Jahren Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft die Anklage nicht zugelassen und das Hauptverfahren nicht eröffnet wird“, sagte Reiter der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“. „Die Opfer haben den Eindruck gewonnen, dass eine Aufarbeitung nicht gewollt sei. Wir prüfen jetzt die Rechtsmittel gegen die Nichtzulassung der Anklage“ +++ fuldainfo