Der finanzielle Negativtrend für die Kommunen in Hessen und im gesamten Bundesgebiet setzt sich unvermindert fort. Nach dem Höchststand im Jahr 2024 lag das deutschlandweite Defizit im Jahr 2025 bei rund 32 Milliarden Euro. Auf Hessen entfällt dabei ein Fehlbetrag von 2,4 Milliarden Euro. Besonders deutlich zeigt sich die angespannte Lage bei den Liquiditätskrediten, den sogenannten Kassenkrediten, die für Kommunen die Funktion eines Dispositionskredits zur Überbrückung kurzer Engpässe haben. Diese Verbindlichkeiten haben sich in den vergangenen zwei Jahren verzehnfacht, womit die Entwicklung in Hessen dem bundesweiten Trend folgt. Wie Uwe Becker, Präsident des Hessischen Rechnungshofs und Leiter der Überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften, bei der Vorlage des Kommunalberichts 2026 unterstrich, drohe man die Kommunen ohne grundlegende Reformen auf Länder- und Bundesebene im Stich zu lassen. Gleichzeitig müssten jedoch auch die Kommunen ihre Hausaufgaben machen, beispielsweise durch den Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit und durch den Zusammenschluss lokaler Nahverkehrsorganisationen.
Für den Kommunalbericht 2026 hat die Überörtliche Prüfung insgesamt 78 kommunale Körperschaften eingehend analysiert. Die Untersuchung umfasst drei Haushaltsstrukturprüfungen sowie drei Fachprüfungen in den Bereichen Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Umwelt- und Grünpflegemanagement in Bauhöfen sowie bei kommunalen Bibliotheken. Im Rahmen dieser Erhebungen ermittelten die Prüfer rechnerische Potenziale zur Ergebnisverbesserung von insgesamt rund 31,5 Millionen Euro.
Die Haushaltsdaten verdeutlichen einen tiefgreifenden Umschwung der kommunalen Finanzlage. Während die kommunalen Kernhaushalte in Hessen in den Jahren 2016 bis 2022 durchgehend Überschüsse erwirtschaften konnten, wiesen sie 2023 mit 597 Millionen Euro erstmals seit 2015 wieder ein Defizit aus. Bis 2025 wuchs dieses Minus auf 2,4 Milliarden Euro an. Dies geschah ungeachtet von Zuwächsen auf der Einnahmeseite, bei denen der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um 8,2 Prozent stieg und die Gewerbesteuer um 3,0 Prozent zulegte. Rechnungshofpräsident Becker betonte dazu, dass die Steuereinnahmen der hessischen Kommunen zwar gestiegen seien, diese gleichzeitig jedoch immer weniger Spielraum hätten, weil auch die Ausgaben wüchsen. Auf viele dieser Kostensteigerungen hätten die Kommunen kaum Einfluss, die Rechnung lande aber dennoch in ihren Rathäusern und Landratsämtern. Die anhaltende Inflation, multiple geopolitische Krisen und eine preisbereinigt schrumpfende Wirtschaft belasten Einnahmen und Ausgaben gleichermaßen. Da kommunale Steuern in Hessen traditionell ein höheres Gewicht haben als in anderen Flächenländern, treffen diese Entwicklungen das Land besonders spürbar.
Die Zuspitzung wird vor allem am Verlauf der Liquiditätskredite sichtbar, die eigentlich nur kurzfristige Liquiditätslücken abfedern sollen und nicht als Dauerfinanzierung gedacht sind. Durch das Landesprogramm Hessenkasse waren diese Schulden im Jahr 2018 von 5,5 Milliarden Euro auf 546 Millionen Euro gesenkt worden. Bis 2023 gelang ein weiterer Abbau auf 70 Millionen Euro. Seitdem steigen die Werte wieder rapide an und erreichten Ende 2025 ein Volumen von 735 Millionen Euro. Während die Kassenkredite 2023 rechnerisch noch bei 11 Euro je Einwohner lagen, waren es Ende 2025 bereits 117 Euro je Einwohner. Die Belastung ist dabei regional sehr ungleich verteilt. Ein Fünftel aller Liquiditätskredite entfällt allein auf die Stadt Rüsselsheim am Main mit 139 Millionen Euro oder 2.116 Euro je Einwohner. Bei den Landkreisen verdoppelten sich diese Verbindlichkeiten fast von 142 auf 279 Millionen Euro, wobei sie im Landkreis Hersfeld-Rotenburg, im Werra-Meißner-Kreis und im Landkreis Groß-Gerau besonders hoch ausfielen. Auf der anderen Seite wiesen 86 Prozent aller hessischen Kommunen Ende 2025 in ihrem Kernhaushalt überhaupt keine Liquiditätskredite aus. Becker warnte, dass jeder Euro auf Pump künftigen Generationen fehle. Erforderlich seien tiefgreifende Reformen, ein Haushaltsausgleich und eine generationengerechte Finanzpolitik, da gesunde Finanzen kein Selbstzweck seien, sondern die unverzichtbare Grundlage für ein funktionierendes demokratisches Gemeinwesen.
Im Jahr 2025 beliefen sich die Einnahmen der hessischen Kommunen auf 30 Milliarden Euro, was einem Zuwachs von 6,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Mit Steuereinnahmen von 2.273 Euro je Einwohner verzeichnet Hessen im Vergleich der Flächenländer erneut den höchsten Wert, während der Schnitt der Flächenländer bei 1.764 Euro liegt. Allerdings sind diese Erträge ungleich verteilt und unterliegen konjunkturellen Schwankungen. Die Gewerbesteuer steuerte mit 7,15 Milliarden Euro die Hälfte des Steueraufkommens bei, in 341 von 421 hessischen Städten und Gemeinden liegt der Anteil an der Einkommensteuer jedoch über dem Gewerbesteueraufkommen. Die kommunalen Ausgaben kletterten 2025 um 5,0 Prozent auf 32,8 Milliarden Euro beziehungsweise 5.220 Euro je Einwohner. Becker gab zu bedenken, dass 80 Prozent der hessischen Kommunen rechnerisch im Minus liegen, wodurch deren Handlungsfähigkeit auf dem Spiel stehe. Reformen und Anstrengungen aller Akteure seien geboten, damit den Kommunen nicht die Zeit davonlaufe.
Den größten Ausgabenblock bildeten Transferzahlungen an Bürgerinnen und Bürger mit einem Anteil von 25,5 Prozent, gefolgt von Personalaufwendungen mit 24,1 Prozent sowie laufendem Sachaufwand mit 22,7 Prozent. Im Gegenzug verringerte sich der finanzielle Raum für Investitionen: Die Sachinvestitionen gingen auf 499 Euro je Einwohner zurück. Eine besonders markante Steigerung verzeichnete der Aufgabenbereich Soziales und Jugend, in dem die Kosten zwischen 2021 und 2024 im Mittel um zehn Prozent pro Jahr anzogen. Zurückzuführen ist dies auf gesetzliche Leistungsansprüche, veränderte Standards, politische Prioritätensetzungen sowie strukturelle Mehrbedarfe. Vor diesem Hintergrund hob Becker hervor, dass die Beschäftigten vor Ort wichtige Arbeit leisteten, die Kommunen bei steigenden Kosten für übertragene Aufgaben jedoch auch die dafür erforderlichen finanziellen Mittel erhalten müssten. Gleichzeitig gelte es für die Kommunen, eigene Gebührenstrukturen kritisch zu hinterfragen. Politische Preise, bei denen die Allgemeinheit für Differenzen aufkomme, könnten sich die Kommunen nicht mehr leisten.
Als praktisches Anwendungsfeld verweist der Kommunalbericht auf die Trinkwassergebühren: Mindestens 11 von 32 untersuchten Städten und Gemeinden deckten die Kosten für Trinkwasser nicht über die erhobenen Gebühren ab. Um Fehlanreize für einen übermäßigen Wasserverbrauch zu vermeiden und die Finanzen zu entlasten, empfiehlt der Rechnungshof, im Haushalt ein separates Produkt Trinkwasser mit konkreten Zielen für Verbrauch und Kostendeckung zu führen.
In den drei Fachprüfungen ermittelte der Rechnungshof detaillierte Resultate. Bei der Untersuchung des Veterinärwesens und Verbraucherschutzes in sechs Landkreisen erreichte kein einziger Kreis die gesetzlich vorgegebene Anzahl an Plankontrollen in der Lebensmittelüberwachung. Während der Werra-Meißner-Kreis 2024 auf einen Wert von 96 Prozent kam, erreichte der Landkreis Waldeck-Frankenberg lediglich 54 Prozent, was Risiken für den Verbraucherschutz nach sich zieht. Bei den 15 für das Umwelt- und Grünpflegemanagement geprüften Bauhöfen bezifferten die Prüfer das gesamte Ergebnisverbesserungspotenzial auf 2,7 Millionen Euro, wovon mehr als 1,4 Millionen Euro auf die Grünflächenpflege entfallen. Lediglich fünf Kommunen wiesen definierte Pflegeklassen auf, wobei Verwaltungen mit festem Pflegekonzept deutlich besser abschnitten. Die analysierten kommunalen Bibliotheken zeigten sich strukturell solide, befinden sich im Wandel zu weiterentwickelten Bildungsorten und weisen noch Ausbaupotenzial auf. Dabei stellte die Überprüfung klar, dass allein ein vergrößerter Medienbestand, längere Öffnungszeiten oder erweiterte Flächen nicht automatisch zu höheren Besucherzahlen führen.
Abschließend stellte Präsident Uwe Becker fest, dass die Kommunen die bestehenden Herausforderungen nicht isoliert bewältigen könnten, aber weiterhin über eigene Gestaltungsspielräume verfügten. Es komme nun darauf an, die Rahmenbedingungen so auszurichten, dass jeder Euro wirtschaftlich und verantwortungsbewusst für die Bürgerinnen und Bürger eingesetzt werde. Die Verantwortung trügen Kommunen, Land und Bund gemeinsam. Nötig sei dafür eine Dreierkette aus Reformen, ausreichenden Finanzmitteln und einer intensivierten interkommunalen Zusammenarbeit. +++

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