Landesdatenschutzbeauftragte warnen kleine Unternehmen

Bundesdatenschutzbeauftragte kommt Unternehmen entgegen

Digitalisierung

Berlin. Fast die Hälfte der 16 Landesdatenschutzbeauftragten warnt davor, dass kleine und mittlere Unternehmen die neuen EU-Datenschutzregeln nicht fristgerecht umsetzen werden. Das geht aus einer Befragung aller Landesdatenschutzbeauftragten durch die Zeitungen der Funke-Mediengruppe hervor. Stefan Brink, Datenschutzbeauftragter von Baden-Württemberg, beobachtet, dass ein Drittel der Unternehmen bei der Umsetzung noch die notwendige Entschlossenheit vermissen lasse. „Ein weiteres Drittel ist zwar auf dem Weg, wird eine fristgerechte Umsetzung jedoch nicht mehr schaffen“, sagt er.

Von der Hamburger Behörde heißt es, bei kleinen und mittleren Unternehmen „wird in der Beratungspraxis oft deutlich, dass grundlegende Fragen wenige Wochen vor Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung noch nicht geklärt sind und eine fristgemäße Umsetzung unwahrscheinlich ist“. Dieter Kugelmann, Landesdatenschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz geht davon aus, dass nur die Hälfte der kleinen und mittleren Unternehmen am 25. Mai gesetzeskonform arbeiten werde. Auch in Sachsen-Anhalt schätzt die Behörde, dass eine „vollständige fristgerechte Umsetzung zumal bei vielen KMU nicht möglich sein wird.“ Die autorisierten Zitate: Stefan Bink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg: „Geschätzt ein Drittel der Unternehmen lässt aber noch die notwendige Entschlossenheit vermissen, ein weiteres Drittel ist zwar auf dem Weg, wird eine fristgerechte Umsetzung jedoch nicht mehr schaffen.“ Datenschutzbehörde Hamburg: „Die Vielzahl der Hamburger Großunternehmen bereitet sich unserer Einschätzung nach gewissenhaft auf die Datenschutz-Grundverordnung vor. Bereits vor weit über einem Jahr sind dort in der Regel Arbeitsgruppen eingerichtet worden, die strukturiert und mit hohem Personaleinsatz die unternehmensinternen Prozesse an die neuen Regeln anpassen. Weniger optimistisch stimmt jedoch der Blick auf zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen. Bei diesen wird in der Beratungspraxis oft deutlich, dass grundlegende Fragen wenige Wochen vor Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung noch nicht geklärt sind und eine fristgemäße Umsetzung unwahrscheinlich ist.“ Harald von Bose, Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt: „Die meisten Unternehmen in Sachsen-Anhalt sind bestrebt, die Anforderungen der DS-GVO möglichst fristgerecht umzusetzen. Die Nachfrage nach Arbeitshilfen und Beratungen ist hoch. Es ist aber zu erwarten, dass eine vollständige fristgerechte Umsetzung zumal bei vielen KMU nicht möglich sein wird.“ Dieter Kugelmann, Landesdatenschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz: „Optimistisch geschätzt gehen wir davon aus, dass etwa die Hälfte der kleinen und mittleren Unternehmen am 25.Mai 2018 DSG-VO-konform arbeiten wird.“

Bundesdatenschutzbeauftragte kommt Unternehmen entgegen

Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff kommt Unternehmen bei der Umsetzung der ab Ende Mai geltenden Datenschutzgrundverordnung entgegen. Eine Schonfrist werde es zwar nicht geben, sagte Voßhoff der „Welt“: „Jede Aufsichtsbehörde weiß aber auch, wie komplex und schwierig die Umsetzung für die einzelnen Unternehmen ist, und wird darauf entsprechend reagieren.“ Am 25. Mai treten die verschärften, europaweit geltenden Vorschriften in Kraft. Viele Vertreter von Unternehmen, aber auch Vereinen, stöhnen derzeit wegen des hohen Aufwands der Umsetzung. Die oberste deutsche Datenschützerin wehrte sich gegen Kritiker, die Datenschutz als Innovationshemmer sehen. „Wir müssen Datenschutz als Wettbewerbsvorteil begreifen“, sagte Voßhoff der „Welt“. Gerade Deutschland habe in dem Bereich eine Kernkompetenz, das erste Datenschutzgesetz weltweit sei schließlich 1970 in Hessen verabschiedet worden. „Die Qualität eines Produktes oder einer Dienstleistung wird sich in Zukunft mehr denn je auch durch kundenfreundliche Datenschutzeinstellungen auszeichnen“, sagte Voßhoff. Hätte diese Kernkompetenz für den Datenschutz in den Vereinigten Staaten gelegen, wären laut Voßhoff längst tolle Geschäftsmodelle entstanden. Damit reagierte die CDU-Politikerin auch auf Vorwürfe der für Digitalisierung zuständigen Staatsministerin Dorothee Bär (CSU), die von einem „Datenschutz wie im 18. Jahrhundert“ gesprochen hatte. +++