Kundgebung des Freidenker-Verbands am Samstag, 17. Juni

Auch VGH gibt Stadt Recht / Versammlung unter Auflagen

Fulda. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat auch in zweiter Instanz die Rechtsauffassung der Stadt Fulda bestätigt, wonach die Stadt das Messegelände Fulda-Galerie für eine Veranstaltung des „Freidenker-Verbands, Landesverband Hessen“ inklusive eines Auftritts der umstrittenen Musikformation „Grup Yorum“ nicht zur Verfügung stellen muss. Gegen die VGH-Entscheidung sind keine Rechtsmittel möglich. Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht (VG) Kassel die Position der Stadt gestützt.

Allerdings wird am morgigen Samstag, 17. Juni, aller Voraussicht nach eine Großkundgebung am Stadion-Parkplatz in der Johannisaue stattfinden. Denn parallel zur gerichtlichen Auseinandersetzung um die Konzertveranstaltung auf dem Messegelände hatte der Freidenker-Verband für morgen eine Kundgebung mit Musikdarbietungen im Stadtgebiet angemeldet. Eine solche Kundgebung fällt im Gegensatz zu einer Veranstaltung juristisch unter das Versammlungsrecht. Letzteres ist durch das Grundgesetz besonders geschützt, ein Verbot ist daher nahezu unmöglich.

Die Stadt hat jedoch umfangreiche Auflagen für die Kundgebung verhängt, die in zwei Abstimmungsgesprächen mit dem Anmelder der Versammlung präzisiert wurden. So soll die Versammlung, für die der Freidenker-Verband mit rund 3000 Teilnehmern rechnet, um 13 Uhr beginnen und um 21.30 Uhr beendet sein. Bei der Verwendung von Lautsprecheranlagen und mobilen Musiksystemen ist auf das allgemeine Ruhebedürfnis der Bevölkerung Rücksicht zu nehmen. Unter anderem gilt für die Versammlungsteilnehmer auch ein Vermummungsverbot. Die Stadt bittet Anwohner und Autofahrer rund um das Stadion um Verständnis, dass es zu Behinderungen kommen kann. Die Ordnungspolizeibehörde sowie das Polizeipräsidium Osthessen sind engmaschig in die Begleitung der Kundgebung eingebunden.

Die „Grup Yorum“ gehört nach Erkenntnissen des Bundesinnenministeriums und des Verfassungsschutzes zu den Unterstützern der seit 1998 in Deutschland verbotenen DHKP-C. Diese wird seit 2002 von der Europäischen Union als terroristische Organisation gelistet. +++