Kritik von Lauterbach an späterer Ausgangsbeschränkung

Kritik von Lauterbach an späterer Ausgangsbeschränkung

Union und SPD im Bundestag haben sich offenbar auf Änderungen des geplanten Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Laut eines Berichts der „Welt“ sollen Ausgangsbeschränkungen künftig von 22 Uhr bis 5 Uhr in Regionen gelten, in denen der Inzidenzwert 100 drei Tage in Folge überschritten wird. Von 22 Uhr bis Mitternacht soll es demnach zudem weiterhin möglich sein, alleine spazieren oder joggen zu gehen. Ab einer Inzidenz von 165 soll Distanzunterricht verpflichtend sein, nicht wie ursprünglich vorgesehen ab einer Inzidenz von 200.

Außerdem sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, zwei Mal in der Woche ihren Arbeitnehmern ein verpflichtendes Testangebot zur Verfügung zu stellen. Kinder soll es möglich sein, in Gruppen von fünf Personen draußen Sport zu machen. Anders als bislang vorgesehen soll der Bundestag künftig verpflichtend zustimmen, wenn der Bund im Rahmen einer Bundesverordnung weitere Maßnahmen verhängen will. Die Notbremsen-Regelung soll außerdem automatisch am 30. Juni außer Kraft treten. „Der Bundestag muss zustimmen. Ohne jedwede Vorbehalte oder Bedingungen. Das war für uns als SPD-Fraktion in den Verhandlungen ein entscheidender Punkt“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, der Zeitung. „Hinzu kommt die klare Befristung der Regelung bis zum 30. Juni. Das sorgt für Klarheit. Ebenso, dass man nach Feierabend noch eine Runde Joggen oder um den Block gehen kann. Hier haben wir eine pragmatische Regelung gefunden.“

Kritik von Lauterbach an späterer Ausgangsbeschränkung

Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hat die von Union und SPD geplanten Änderungen am Gesetzentwurf für die geplante Bundesnotbremse kritisiert. „Mit den Aufweichungen der Kontaktbeschränkungen würden sie etwa 50 Prozent ihrer Wirkung verlieren im Vergleich zu einer Ausgangsbeschränkung ab 20 Uhr“, sagte Lauterbach der „Welt“. „Damit wird die Dauer des Lockdowns verlängert, und es sterben, leider, auch vermeidbare Opfer.“ Es fehle offenbar auf den letzten Metern die „politische Kraft für härtere Regeln“, kritisierte Lauterbach. Die nun geplante Pflicht für Arbeitgeber, zwei Mal in der Woche ihren Arbeitnehmern ein Testangebot zur Verfügung zu stellen, nannte Lauterbach „eine wichtige Verbesserung“. Schulschließungen erst ab einer Inzidenz von 165 seien ein hohes Risiko für Kinder, Eltern und Kinder. „Hoffentlich nutzen die Länder sicherere und niedrigere Werte“, sagte Lauterbach. Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag hatten sich auf Änderungen des geplanten Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Demnach sollen Ausgangsbeschränkungen künftig von 22 Uhr bis 5 Uhr in Regionen gelten, in denen der Inzidenzwert 100 drei Tage in Folge überschritten wird. Von 22 bis 24 Uhr soll es weiterhin möglich sein, alleine spazieren oder joggen zu gehen. Ab einer Inzidenz von 165 soll Distanzunterricht verpflichtend sein, nicht wie ursprünglich vorgesehen ab einer Inzidenz von 200. Kindern soll es möglich sein, in Gruppen von fünf Personen draußen Sport zu machen. Anders als bislang vorgesehen soll der Bundestag künftig verpflichtend zustimmen, wenn der Bund im Rahmen einer Bundesverordnung weitere Maßnahmen verhängen will. Die Notbremsen-Regelung soll außerdem automatisch am 30. Juni außer Kraft treten.

CDU-Rechtspolitiker: Infektionsschutzgesetz jetzt „verfassungsfest“

Der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU), hat sich zufrieden mit den erreichten Änderungen am Infektionsschutzgesetz gezeigt. „Wir haben das Infektionsschutzgesetz in den letzten Tagen widerspruchsfrei und verfassungsfest gemacht“, sagte Luczak dem „Handelsblatt“. „Uns war wichtig, dass die Maßnahmen effektiv zur Pandemiebekämpfung beitragen und gleichzeitig von den Menschen akzeptiert und damit auch befolgt werden.“ Deswegen sei die Ausgangsbeschränkung „leicht gelockert“ worden. Der CDU-Politiker sprach von einer „zeitlich befristeten Notbremse“ bis 30. Juni. „Gleichzeitig eröffnen wir auch Perspektiven“, fügte Luczak hinzu. „Die Bundesregierung wird ermächtigt, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die Geimpften und Getesteten wieder mehr Freiheiten einräumt.“ Das sei „verfassungsrechtlich zwingend und muss daher sehr zeitnah erfolgen“. Laut Luczak muss der Bundestag Rechtsverordnungen der Bundesregierung zustimmen. Damit sei sichergestellt, „dass wir als Parlament zu jeder Zeit die vollständige Kontrolle haben“.

Grüne: Infektionsschutzgesetz braucht weitreichendere Änderungen

Die Grünen haben die Änderungen der Koalition am Infektionsschutzgesetz als nicht weitgehend genug kritisiert. „Die Pläne der Bundesregierung sind kein ausreichender Damm gegen die dritte Welle. Die Notbremse wird zu spät und zu zögerlich gezogen“, sagte Grünen-Gesundheitssprecher Janosch Dahmen der „Rheinischen Post“. „Schon unterhalb einer Inzidenz von 100 brauchen wir konsequentere Schutzmaßnahmen. Statt auf symbolpolitische Maßnahmen wie Ausgangssperren zu setzen, wäre etwa ein Testpflicht am Arbeitsplatz oder ein früheres Schließen von Schulen angebracht“, sagte Dahmen. Die Grünen würden sich am Mittwoch bei der Abstimmung voraussichtlich enthalten, sofern am Gesetzentwurf nicht noch weitere Änderungen vorgenommen würden. +++

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