Kreistagssitzung am Montag in Gersfeld

Zwei Anträge, eine Resolution und eine Anfrage hat die Fraktion DIE LINKE.Offene Liste zur Kreistagssitzung am 16. September in Gersfeld auf die Tagesordnung setzen lassen. „Wir möchten mit dem 1. Antrag erreichen, dass der Landkreis Fulda dem Verein „Kommunen für biologische Vielfalt e.V.“ beitritt“, so Fraktionsvorsitzender Michael Wahl wörtlich. Wichtigstes Ziel des Bündnisses ist der Schutz und die nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt. Bereits vor der Bündnisgründung haben sich engagierte Kommunen aus ganz Deutschland diesbezüglich über wesentliche Eckpunkte verständigt. Entstanden ist die Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“, in der zentrale Handlungsfelder des kommunalen Naturschutzes genannt und mit konkreten Zielen und Maßnahmen unterlegt werden. Aktuell gehören 197 Kommunen bundesweit diesem Verein an. Aus Hessen sind es neben zahlreichen Städten und Gemeinden bisher nur die Landkreise Main-Taunus-Kreis und der Landkreis Waldeck-Frankenberg. „Werden biodiversitätsrelevante Gesichtspunkte frühzeitig berücksichtigt, können negative Einwirkungen minimiert und neue Strukturen zum Erhalt der biologischen Vielfalt geschaffen werden. Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ will die Kommunen dabei unterstützen, dieses Potential für Mensch und Natur zu fördern“, betont Pressesprecher Winfried Möller.

Mit dem 2. Antrag wird der Kreisausschuss beauftragt, beim Land Hessen um eine spürbare finanzielle Unterstützung zum Erwerb des in Privatbesitz befindlichen denkmalgeschützten Teils des jüdischen Friedhofs in Weyhers zu bittet. Pia Hainer führt dazu weiter aus, dass der Landkreis aufgrund früher Initiativen von uns Gespräche zum Erwerb des Friedhofes wegen zu hoher Forderungen des Eigentümers abgebrochen hat. Bei dem Friedhof handelt sich um den ältesten, seit 1714 nachgewiesenen Teil des jüdischen Friedhofs. Er ist nicht eingezäunt, nicht gepflegt, verwahrlost und umfasst ca. 2300 qm. Ein Zustand der nicht so bleiben kann. Während der nördliche Teil dieses Friedhofes eingezäunt und entsprechend den Erfordernissen des jüdischen Religionsgesetzes und des staatlichen Denkmalschutzes instandgehalten und gepflegt wird, scheitert dies derzeit für den in Privatbesitz befindlichen nicht eingezäunten Teil der Gesamtanlage an finanziellen Forderungen des Eigentümers. „Wenn schon der Landkreis die Mittel alleine nicht aufbringen kann, sollte er zumindest um Unterstützung durch das Land Hessen bitten“, betont Hainer wörtlich. Auch sollte geprüft werden, inwieweit weitere rechtliche Möglichkeiten bestehen, um unter Einbeziehung der privaten Fläche zu einem würdevollen und gepflegten Gesamtbild der Friedhofsanlage zu gelangen.

„Mit einer Resolution an die Hessische Landesregierung fordern wir, dass sie ihr Vorhaben, mit dem Wegfall der erhöhten Gewerbesteuerumlage eine Heimatumlage einzuführen, fallen lässt“, führt Fraktionschef Wahl zur Begründung aus. Weiter heißt es: „Diesen Eingriff in die Finanzhoheit der Städte und Gemeinden lehnt der Fuldaer Kreistag ab. Die neue geplante Umlage bedeutet, dass unsere Kommunen im Landkreis mehrere Millionen Euro zusätzlich an das Land abführen müssen. Auch wenn das Land beabsichtigt, die Gelder über Förderprogramme wieder an die Kommunen zurückzugeben, bleibt es bei einem Eingriff in Finanzhoheit. Alleine der Umstand, dass das Land auf diesem Weg Vorgaben macht, wie die Kommunen das Geld für Kinderbetreuung, Gesundheitsversorgung, usw. einzusetzen haben, führt zu einem erheblichen Eingriff in die Gestaltungsfreiheit der Kommunen. Außerdem schafft das Programm einen neuen unnötigen Bürokratieaufwand. Und das sowohl für die Kommunen als auch für das Land. Für den Landkreis bedeutet die Einführung dieser Umlage ebenfalls einen Einnahmeausfall von mehreren Millionen Euro bei der Kreisumlage. Das sind Finanzmittel, welche dringend zur Verbesserung der Gestaltungsmöglichkeiten in den Kommunen des Landkreises benötigt werden“. Schließlich wollen wir mit der Anfrage zur Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes durch den Landkreis wissen, was sich ab dem 01.01.2020 durch das neue Bundesteilhabegesetz in den Zuständigkeiten zwischen LWV und dem Landkreis Fulda geändert hat?

Konkret fragen wir daher den Kreisausschuss
1) Welche Aufgaben übernimmt der Landkreis vom Landeswohlfahrtsverband (LWV)?
2) Wie viele Kinder und Jugendliche, die derzeit im Bezug des LWVs sind, werden ab 2020 in die Zuständigkeit des Kreises, jeweils des Jugendamtes und Sozialamts überführt?
3) Wie stellt der Landkreis die nach dem Bundesteilhabegesetz vorgesehene Sozialraumorientierung sicher?
4) Sind im Landkreis ausreichend Versorgungsstrukturen der Eingliederungshilfe vorhanden?
5) Welche Probleme und Folgen werden bei der derzeitigen Umsetzung des Lebensabschnittsmodells und des Bundesteilhabegesetzes aus Sicht des Kreisausschusses erwartet?

+++ winfried möller