Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus 2022

Wie das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen mitteilte, stehen weiterhin Fördermittel für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung. Eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Antragsberechtigt sind private Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohnungen, in denen eine Person mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % oder einem Pflegegrad 2 oder höher wohnt. Es muss erkennbar sein, dass die Baumaßnahme aufgrund der Behinderung eines Haushaltsangehörigen notwendig ist und es sich nicht um eine Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahme handelt. Die Förderung besteht aus einem Kostenzuschuss. Die einzelnen Maßnahmen sind begrenzt, so dass für einen Umbau bzw. Einbau eines Bades oder einer Küche jeweils bis zu 5.500 Euro, für einen Treppenlift/Aufzugseinbau 6.500 Euro und alle anderen förderfähigen Einzelmaßnahmen bis zu 3.000 Euro bereitgestellt werden können. Die Mittel werden bei Bedarf nach sozialer Dringlichkeit vergeben. Zu beachten ist, dass nur Maßnahmen gefördert werden können, deren Bau vor Bewilligung noch nicht begonnen wurde. Ein Maßnahmenbeginn liegt bereits vor, wenn ein entsprechender Lieferungs- und Leistungsvertrag bereits abgeschlossen wird. Bei weiteren Fragen steht der Fachdienst Bauen und Wohnen des Landkreises Fulda, Telefonnummer (0661) 6006-0 zur Verfügung. +++