Konzertveranstalter für App-Pflicht bei Großveranstaltungen

Vor dem Hintergrund einer weiteren Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen bringt der Konzertveranstalter Peter Schwenkow eine App-Pflicht ins Gespräch. „Im Gegensatz zu Weinfesten, Kirmesveranstaltungen und anderen Großveranstaltungen kontrollieren wir Veranstalter seit jeher den Zugang zu unseren Events“, sagte Schwenkow der „Bild“. Neben der Eintrittskartenkontrolle würden seit vielen Jahren auch Taschenkontrollen zur Sicherheit der Veranstaltung und ihrer Besucher durchgeführt. „Es wäre für die Veranstalter kein Problem, die Geschäftsbedingungen dahingehend anzupassen, das nur noch Besucher zugelassen werden, die die neue Corona-Warn-App auf ihren Handy installiert haben.“ Mit der Corona-Warn-App des Robert-Koch-Instituts können die Kontakte von positiv auf Corona getesteten Personen anonymisiert zurückverfolgt werden. Hintergrund des Schwenkow-Vorstoßes sind Diskussionen auf der Konferenz der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) über eine Verlängerung des Verbots von Großveranstaltungen über den 31. August hinaus. In der Beschlussvorlage der MPK, über welche die „Bild“ berichtet, ist von einer möglichen Verlängerung bis Ende Oktober oder bis zum Jahresende die Rede. „Sollte die App vom Besucher nicht gewollt sein oder er kommt ohne Handy zum Konzert, könnten wir die Eintragung mit allen Kontaktdaten in eine am Einlass ausliegende Liste verlangen“, sagte Schwenkow dem Blatt. Im Falle sogenannter personalisierter Eintrittskarten sei der Besucher ohnehin bekannt. „Insofern würde das Veranstaltungsverbot aufgrund einer nicht vorhandenen Nachverfolgung entfallen. In Bezug auf mögliche Kapazitätsbeschränkungen fordere ich einheitliche Regelungen für die gesamte Bundesrepublik, falls sie denn überhaupt noch erforderlich sind.“ Denn trotz der Nichteinhaltung von Kontaktverboten auf Großdemonstrationen nähmen die Ansteckungszahlen weiter ab, so Schwenkow. +++

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