Kommunen wollen sofortige Arbeitserlaubnis für geduldete Flüchtlinge

Asyl

Berlin. Kommunen und Arbeitgeber verlangen wirksame weitere Erleichterungen für Flüchtlinge beim Zugang auf den Arbeitsmarkt: „Wer als Asylbewerber jahrelang nicht anerkannt ist, aber ein faktisches Bleiberecht hat, sollte schnellstmöglich eine Arbeit aufnehmen dürfen“, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, der „Rheinischen Post“. „Es sollte grundsätzlich ein uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang für Geduldete ohne Arbeitsverbot ab Erteilung der Duldung erlaubt werden“, forderte auch Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer.

Bisher gilt für die über 113.000 Menschen ohne Asylverfahren, die oft schon seit vielen Jahren in Deutschland leben und geduldet werden, eine Mindestwartezeit von 15 Monaten ab der Duldungsentscheidung, bis sie arbeiten können. Auch für die größere Gruppe der Asylbewerber verlangen Kommunen und Arbeitgeber weitere Verbesserungen. So solle die Vorrangprüfung der Arbeitsagenturen für Asylbewerber bereits nach sechs Monaten und nicht erst nach 15 Monaten entfallen, forderte Arbeitgeberpräsident Kramer.

„Die Vorrangprüfung ist meist ein rein bürokratischer Akt, der nur Zeit und Geld kostet, ohne dass Arbeitslose davon profitieren“, sagte Kramer. Vorrangprüfung bedeutet, dass die Arbeitsagentur bescheinigen muss, dass eine angebotene Stelle nicht durch einen Inländer besetzt werden konnte. Auch die generelle Drei-Monats-Wartefrist für Asylbewerber nach Beginn ihres Verfahrens müsse ersatzlos gestrichen werden, forderte Landsberg: „Wer als Asylbewerber anerkannt ist, muss hier sofort arbeiten können, nicht erst nach drei Monaten“, sagte der Gemeindebunds-Chef. +++ fuldainfo

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