Klinikum Fulda – Neue Besucherregelungen

Patientenbesuche wieder erlaubt

Die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) zur „Endemischen Lage von nationaler Tragweite“, die unter anderem die rechtliche Grundlage für die Corona-Schutzmaßnahmen der Bundesländer bilden, sind am vergangenen Sonntag, 20.03.2022 ausgelaufen. Allerdings gelten die bisherigen Regelungen in Hessen, wie in den meisten anderen Bundesländern, übergangsweise noch bis zum 02. April. Unabhängig davon werden am Klinikum Fulda wieder Patientenbesuche erlaubt: Ab Montag, 21.03.2022 gelten daher im Klinikum Fulda neue Besucherregelungen.

Besucherregelung stationärer Patienten

Ab sofort sind wieder Besuche am Klinikum Fulda möglich: Für Besucher gilt die 3G-Regelung, d.h. Zutritt erhalten Geimpfte und Genesene – ohne Test. Ungeimpfte müssen einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. Die Eintrittskontrolle erfolgt am Haupteingang des Klinikums Fulda mithilfe der Corona-Warn-App, Impfpass und Ausweisdokument. „Im Eingangsbereich wird ein QR-Code für die Corona-Warn-App (CWA) bereitgehalten. Die Besucher checken sich digital über die CWA ein“, so Barbara Froese, Pressesprecherin am Klinikum Fulda. Froese weiter: „Besucher ohne Möglichkeit zum digitalen Einchecken füllen ihre Daten zur Kontaktnachverfolgung per Hand aus“. Personen mit Erkältungssymptomen bzw. Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten dürfen das Klinikum nicht betreten.

Besuchszeiten

Die Besuchszeiten sind von Montag bis Freitag, 14.00 bis 19.00 Uhr (letzter Einlass: 18.00 Uhr) sowie Samstag und Sonntag von 11.00 – 19.00 Uhr (letzter Einlass: 18.00 Uhr). Es ist max. ein Besucher pro Patienten für max. eine Stunde möglich. Für Kinder bis 12 Jahre gilt weiterhin ein Besuchsverbot. Alle Schutzmaßnahmen gemäß der Hausordnung bleiben bestehen, d.h. Abstand halten, regelmäßiges Lüften, Händehygiene, Mund-Nasen-Schutz. Für Besucher gilt durchgängig die FFP2-Maskenpflicht; Patienten müssen bei Besuch (auch im Zimmer) mindestens einen medizinischen Mund-Nasenschutz tragen. Sonderregelungen gelten für Patienten auf Intensivstationen, Intermediate Care-Stationen (IMC), Isolations-Zimmern und Tumorstationen: diese dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Station besucht werden. Für die Entbindungsstation bleiben die Sonderregelungen bestehen.

Ambulante Patienten und deren Begleitung

Für Patienten, die einen ambulanten Termin im Klinikum Fulda oder im MVZ Osthessen haben, gilt ebenso die 3G-Regelung. Begleitpersonen ambulanter Patienten des Klinikums Fulda und des MVZ Osthessen haben nach wie vor nur in Ausnahmefällen zutritt. Auch hier gilt die 3G-Regelung.

Bringen und Abholen

Personen, die Angehörige bringen oder abholen dürfen, werden wie Besucher behandelt, d.h. es gilt die 3G-Regelung. „Uns ist bewusst, dass das bisher geltende Besuchsverbot für unsere Patienten, aber auch deren Angehörige belastend war“, so Barbara Froese, „bei der Umsetzung der neuen Regelungen ist jedoch die Sicherheit unserer Patientinnen und Patienten, aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oberstes Gebot. Denn die Pandemie ist noch nicht vorbei“. +++ pm

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