KFA wird bei Rhöngemeinden zu erheblichen Nachteilen führen

Hilders. Der vom hessischen Finanzminister vorgelegte Entwurf zum kommunalen Finanzausgleich hat hessenweit bereits zu heftigen Diskussionen geführt. Dieser Entwurf wird bei Verwirklichung zu erheblichen und dauerhaften Nachteilen insbesondere für kleine Flächengemeinden unter 7500 Einwohnern führen. Von diesen Auswirkungen sind also ausnahmslos alle Rhöngemeinden betroffen, so die CDU-Hilders in einer Mitteilung.

Der Hessische Finanzminister rechnet den Bedarf der kleinen Gemeinden bewusst herunter und unterstellt, dass Gemeinden unter 7500 Einwohner den geringsten Pro-Kopf-Bedarf haben. Eine plausible Begründung bleibt er jedoch mangels Sachargumenten schuldig – noch dazu, wo diese willkürliche Einteilung auf Theorien aus den 30er Jahren des vergangenen Jahrhunderts basiert. All das ist für den CDU-Ortsverband Hilders nicht nachvollziehbar. Gerade beim Bau und der Unterhaltung von Gemeindestraßen, beim Brandschutz, der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist davon auszugehen, dass in den kleinen Flächengemeinden mit ihren vielen Ortsteilen der Aufwand pro Einwohner höher zu beziffern ist. So zeigt auch ein Gutachten der Uni Leipzig vom Juli 2012 auf, dass in der Bedarfsermittlung ganz offensichtliche und wesentliche handwerkliche Fehler enthalten sind.

Nach ersten Modellberechnungen der Gemeindeverwaltung Hilders ist gegenüber der bisherigen Regelung mit Einbußen von bis zu 140.000 Euro pro Jahr zu rechnen. Das bedeutet, dass zum Haushaltsausgleich zukünftig mit weiteren Leistungseinschränkungen, Steuererhöhungen und der Schließung öffentlicher Einrichtungen in den betroffenen Gemeinden zu rechnen ist. Aus Sicht des CDU-Ortsverband Hilders verstößt der vorliegende Entwurf gegen das Prinzip der Gleichheit, das im Art. 3 des GG verankert ist, und nimmt den Rhöngemeinden jegliche Perspektive. Daher unterstützt der CDU-Ortsverband Hilders die Resolution der Bürgermeister des Landkreises Fulda und fordert die Abgeordneten des Hessischen Landtages auf, den Entwurf im Sinne einer auch für die kleinen Flächengemeinden angemessenen und fairen Regelung zu ändern. +++ fuldainfo