Kaum eine Corona-Klage hatte vor Gericht Erfolg

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Die allermeisten Corona-Klagen sind inzwischen abgeschlossen. Nur in wenigen Fällen hatten die Kläger Erfolg, zumeist führten die Gerichte nicht einmal eine mündliche Verhandlung mit Sachverständigenanhörung durch. Das ergab eine Abfrage der „Welt am Sonntag“ bei allen Oberverwaltungsgerichten im Februar. Bereits im Eilverfahren hatten die Gerichte die meisten Corona-Maßnahmen abgesegnet. Nun ist klar, dass sie auch im Hauptsacheverfahren bloß selten zu einem anderen Ergebnis gelangt sind.

So gingen etwa beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg insgesamt 201 Normenkontrollanträge ein, die allesamt mittlerweile abgearbeitet wurden. Nur in 16 Fällen kam es überhaupt zum Urteil. Der Grund: Das Gericht bündelte ähnliche Klagen in sogenannten Mustergruppen. Wurde darin eine Maßnahme für rechtmäßig erklärt, verzichteten viele andere Kläger auf die Fortsetzung ihrer eigenen Verfahren, weil eine Niederlage absehbar war. In den 16 Urteilen wurde drei Klagen stattgegeben und drei weiteren zumindest teilweise.

13-mal fand eine mündliche Verhandlung statt, eine förmliche Sachverständigenanhörung wurde in keinem Fall durchgeführt. Auch die OVGs in Niedersachsen und Bremen haben alle Verfahren mittlerweile erledigt. In Bayern stehen bei insgesamt rund 450 Hauptsacheverfahren noch 14 Entscheidungen aus. Beim OVG Berlin-Brandenburg sind von insgesamt rund 100 Normenkontrollverfahren nur noch drei anhängig, bisher hatte kein Antrag Erfolg. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat noch über zehn von insgesamt 119 Normenkontrollanträgen zu entscheiden, bisher war keiner erfolgreich.

Mündliche Verhandlungen führte er nicht durch. Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied bereits über 380 Normenkontrollanträge, nur drei hatten zumindest teilweise Erfolg. Acht Verfahren sind noch offen. Mündliche Verhandlungen wurden 25-mal durchgeführt, Sachverständigenanhörungen hat es keine gegeben, „wohl aber eine umfangreiche Auswertung von schriftlich vorliegenden wissenschaftlichen Einschätzungen in den Entscheidungsgründen“, schreibt eine Gerichtssprecherin.

Eine genaue Zahl, wie viele Corona-Verfahren bundesweit geführt wurden und wie diese ausgingen, wird man aufgrund des föderalen Flickenteppichs mit seinen unterschiedlichen Zuständigkeiten und Klagewegen wohl nie haben. Die Oberverwaltungsgerichte sind aber in fast allen Bundesländern für die Kontrolle von Landesverordnungen, in denen die umfassendsten Corona-Maßnahmen festgeschrieben waren, zuständig. +++


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