Kartellamt will Amazon unter die Lupe nehmen

Amt für vierte Kraft auf dem Mobilfunkmarkt

Bonn. Nach dem Verfahren gegen Facebook will sich das Bundeskartellamt den Internet-Giganten Amazon vornehmen. Das sagte Kartellamtschef Andreas Mundt der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Amazon tritt gegenüber den Endkunden nicht nur selbst als Händler auf, sondern betreibe auch „eine bedeutsame elektronische Plattform für dritte Einzelhändler. Wir sprechen hier von Hybridplattformen.

Bei solchen Plattformen besteht immer auch ein gewisses Potential für eine Wettbewerbsbehinderung der anderen Händler auf der Plattform. Uns liegen hierzu auch Beschwerden vor. Wir wollen uns daher diesen Teil des E-Commerce genauer anschauen“, sagte Mundt der Zeitung. Mit einer Sektoruntersuchung, mit der das Kartellamt bereits die Online-Werbung und Vergleichsportale unter die Lupe nimmt, sei es nicht getan. Wie genau die Prüfung aussieht, sei noch offen. „Zu gegebener Zeit könnten wir uns aber auch bestimmte Aspekte der E-Commerce-Plattformen im Rahmen eines Verfahrens anschauen“, so Mundt. Eine Entscheidung im laufenden Facebook-Verfahren benötigt mehr Zeit als erwartet. Facebook sei „ein bisschen wie ein bewegliches Ziel“. Nachdem der US-Internetkonzern Nachbesserungen vorgenommen und eine neue Löschfunktionalität eingeführt hat, werde es weitere Gespräche geben, sagte Mundt. „Trotzdem würde wir gerne noch in diesem Jahr Ergebnisse vorlegen“. Um solche Verfahren in Zukunft zu beschleunigen, setze er auf zusätzliche Befugnisse für den Verbraucherschutz im Internet.

Amt für vierte Kraft auf dem Mobilfunkmarkt

Die anstehende Mobilfunk-Auktion will das Amt nutzen, um einem vierten Netzbetreiber den Weg auf den deutschen Markt zu ebnen. „Der Markt muss für Newcomer offenbleiben. Eine vierte Kraft wäre wünschenswert“, sagte Präsident Andreas Mundtn der Zeitung weit. Er unterstützt deshalb Forderungen der Konkurrenz nach einem National Roaming, bei dem Gespräche und Daten auch innerhalb Deutschlands über fremde Netze weitergeleitet würden. „Für eine vierte Kraft müssen wir uns zumindest ernsthaft mit der Frage auseinandersetzen, ob wir ein zeitlich befristetes National Roaming brauchen, damit ein neuer Anbieter die Netze der anderen Betreiber jedenfalls in der Aufbauphase mitnutzen könnte. Sonst bleibt der Markt wegen der fehlenden Wettbewerbsfähigkeit des Newcomers in der Ausbauphase und der hohen Investitionskosten verschlossen“, sagte Mundt. Das sei kein Trittbrettfahren, wie die etablierten Betreiber behaupteten, sondern ein möglicher Newcomer müsse für die Roaming-Leistungen angemessen bezahlen. Dabei verlangt Mundt eine behördliche Preisaufsicht. „Selbstverständliche müsste es einen Schiedsrichter geben, der notfalls eingreifen kann, damit es fair zugeht“.

Gleichzeitig setzte er sich für eine verbindliche Verpflichtung der Netzbetreiber ein, ihre 5G-Infrastruktur für Discounter wie Freenet und 1& zu öffnen. Mundt begründete dies mit vergleichsweise hohen Preisen und eingeschränktem Wettbewerb auf dem deutschen Mobilfunkmarkt. Mit Blick auf die geplante Übernahme der Unity-Fernsehkabelinfrastruktur durch Vodafone will das Kartellamt die Fusionsprüfung nach Deutschland ziehen. „In Absprache mit dem Bundeswirtschaftsministerium prüfen wir derzeit einen Antrag auf Rückverweisung nach Bonn“, sagte er. Mundt hält das Ergebnis des Fusionsverfahrens für offen. „Ich kann nur vor voreiligen Schlüssen warnen. Es ist zu einfach zu sagen, die Fusion ist prima, weil sie der Telekom Beine machen wird“. So verwi es er auf mögliche Wettbewerbsbehinderungen auf dem Einspeisemarkt durch eine steigende Marktmacht gegenüber den Fernsehanstalten. Auch die Fernsehkabelversorgung von Mietshäusern werfe Fragen auf. +++