Karlsruhe weist Eilantrag gegen Klimaschutzreform-Abstimmung ab

SPD und Grüne erleichtert über Entscheidung zu Klimaschutzgesetz

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann ist mit seinem Eilantrag gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens für die Reform des Klimaschutzgesetzes der Ampelkoalition vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Man habe den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, teilte das Gericht am Donnerstagabend mit. Hintergrund sei, dass der Antrag „in der Hauptsache derzeit von vornherein unzulässig“ sei.

Heilmann wollte erreichen, dass dem Bundestag die für Freitag anberaumte zweite und dritte Lesung sowie Abstimmung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Klimaschutzänderungsgesetz) untersagt wird. Aufseiten des Antragstellers waren drei weitere Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion sowie ein Mitglied der Linken dem Verfahren beigetreten. Der CDU-Politiker hatte seinen Antrag unter anderem damit begründet, dass abweichend von der Geschäftsordnung und der ständigen parlamentarischen Praxis ein Antrag der Union, zu den neu angestrebten Regelungen eine Anhörung durchzuführen, abgelehnt worden war. Heilmann hatte bereits in der Vergangenheit für Aufsehen gesorgt, als er das Gebäudeenergiegesetz in Karlsruhe ausgebremst hatte.

SPD und Grüne erleichtert über Entscheidung zu Klimaschutzgesetz

SPD und Grüne haben erleichtert auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reagiert, den Eilantrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann gegen die Gestaltung des Gesetzgebungsverfahrens für die Reform des Klimaschutzgesetzes abzulehnen. „Die Novelle des Klimaschutzgesetzes kann wie geplant im Deutschen Bundestag beschlossen werden“, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast. Gemeinsam mit dem Solarpaket, welches am Freitag ebenfalls auf der Tagesordnung stehe, beschleunige man den Ausbau der Erneuerbaren und verbessere den Klimaschutz. „Das begrüße ich außerordentlich“, so Mast. Die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, sagte, dass es gut sei, dass Heilmann damit gescheitert sei, „eine juristische Klage als Politikersatz zu verfolgen“. Er verzögere damit nicht nur das parlamentarische Verfahren, sondern streue auch dem Gericht Sand ins Getriebe. „Die Entscheidungsbefugnisse des Parlaments derart ohne Not zu blockieren, hat etwas von einer Show-Veranstaltung“, so Mihalic. „Das ist unwürdig.“ Heilmann wollte erreichen, dass dem Bundestag die für Freitag anberaumte zweite und dritte Lesung sowie Abstimmung über das Zweite Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes (Klimaschutzänderungsgesetz) untersagt wird. Die Karlsruher Richter wiesen den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung aber ab. +++

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