Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Europäische Bankenunion abgewiesen. Die EU habe durch die Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung ihre durch die Verträge zugewiesenen Kompetenzen nicht überschritten, urteilten die Karlsruher Richter am Dienstag. Die beiden Kern-Verordnungen der Bankenunion – der einheitliche Bankenaufsichtsmechanismus (SSM) sowie der einheitliche Bankenabwicklungsmechanismus (SRM) – berührten auch nicht die Verfassungsidentität. Die Bankenunion war als Reaktion auf die Finanzkrise ins Leben gerufen worden. Dabei wurden nationale Kompetenzen auf zentrale Institutionen übertragen. Die Verfassungsbeschwerden richteten sich vor allem gegen die beiden Kern-Verordnungen der Bankenunion. Mit der Neuregelung der Bankenaufsicht wurden Aufsichtsbefugnisse gegenüber „systemrelevanten Banken“ in den Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebietes auf die Europäische Zentralbank (EZB) üb ertragen. Der Bankenabwicklungsmechanismus sieht die Schaffung einer zentralen Abwicklungsbehörde (SRB) zur Abwicklung illiquider Großbanken vor. Zudem wurde ein gemeinschaftlicher Abwicklungsfonds (Fonds) errichtet. Die Beschwerdeführer sahen ihre Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte durch die Verordnungen verletzt. +++
Das könnte Sie auch interessieren
Mercedes-Chef offen für Einstieg in Rüstungsgeschäft
Handwerkspräsident: Wartezeiten auf Termin sinken auf 8,9 Wochen
Handel unter Druck: Mehr als 5.000 Beschäftigte folgen ver.di-Aufruf zum Warnstreik
Wohnungsbau in Deutschland: Die Krise kehrt mit voller Wucht zurück
Experte: EZB könnte Zinsen 2026 noch zweimal erhöhen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar