Justizministerin verteidigt Gutschein-Lösung bei Pauschalreisen

niemandem sei gedient, wenn alle betroffenen Reisenden ihre Anzahlung zurückfordern

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat einen raschen Gesetzentwurf zur Gutschein-Lösung bei Pauschalreisen für den Fall angekündigt, dass die EU-Kommission die deutschen Pläne für den Tourismussektor billige, und diese Pläne zugleich gegen Kritik verteidigt. Die Bundesregierung habe die EU-Kommission angesichts der Coronakrise „gebeten, die Erstattungsansprüche für eine beschränkte Zeit als Gutschein ausgeben zu können – mit Ausnahme von Härtefällen“, sagte sie dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Würden die Gutscheine bis Ende nächsten Jahres nicht eingelöst, solle der Wert erstattet werden. Lambrecht fügte hinzu: „Greift die Kommission unseren Vorschlag auf, dann würden die neuen Regelungen für Flugtickets unmittelbar gelten. Für Pauschalreisen müssten die Änderungen noch in nationales Recht umgesetzt werden. Dann würden wir zügig ein Gesetz vorbereiten und damit ins Parlament gehen.“

Die SPD-Politikerin sagte, niemandem sei „gedient, wenn alle betroffenen Reisenden ihre Anzahlung zurückfordern“ und Fluggesellschaften „deswegen Pleite“ gingen. „Dann ist dort nichts mehr zu holen, und alle schauen in die Röhre. Mit der Gutscheinlösung wollen wir die Reisenden vor dem Totalverlust ihrer Zahlungen schützen.“ Es gehe im Übrigen darum, „in einer Ausnahmesituation einen vernünftigen Ausgleich zu finden zwischen dem Interesse der Kunden auf Erstattung und den existenziellen Nöten einer ganzen Branche“. Diese Lösung diene Bürgern auch langfristig, weil im Tourismus „ansonsten Strukturen zerschlagen werden, die man hinterher nur schwer wiederaufbauen kann“, so Lambrecht. Angesichts der Dimension dieser Krise halte sie die geplante Regelung für vertretbar.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) hatte sich in der „Bild am Sonntag“ hingegen skeptisch zu einem entsprechenden Kabinettsbeschluss der Bundesregierung geäußert. „Europaweit haben die Menschen rein rechtlich die Wahl, ob sie das Geld oder einen Gutsc  hein wollen“, sagte sie dem Blatt. Finanziell nicht notleidende Kunden rief von der Leyen allerdings dazu auf, dieses Recht nicht in Anspruch zu nehmen: „In dieser Krise ist die Solidarität aller gefragt. Wem es finanziell möglich ist, der sollte nicht auf Geld bestehen, sondern mit Gutscheinen helfen, dass Reiseunternehmen diese schwierigen Wochen überbrücken können.“ Der Plan der Bundesregierung war zuvor auch bei Linken, Grünen und Verbraucherschützern auf Kritik gestoßen. Ob die Äußerung der CDU-Politikerin als Nein der EU-Kommission zu werten ist, blieb unklar. +++