Bäcker geben Mindestlohn Mitschuld an Preisaufschlag auf Brot

Verdi fordert Parteien zum Bekenntnis zu 15 Euro Mindestlohn auf

Die steigenden Preise für Brote und Brötchen führt Roland Ermer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks, auf Mehrkosten in der Produktion und den gestiegenen Mindestlohn zurück. Der „Bild“ sagte Ermer, die Branche erlebe einen „Kosten-Tsunami“.

„Die Energiekrise und Inflation mit enorm gestiegenen Energie- und Rohstoffkosten in Folge des Ukraine-Kriegs zwangen zahlreiche Betriebe, ihre Preise anzupassen“, ergänzte er. Zeitgleich habe eine weitere Erhöhung des Mindestlohns erfolgt, „was für viele Betriebe dazu führte, nicht nur die Vergütung von Mitarbeitern im mindestlohnnahen Bereich, sondern auch die Vergütung anderer Mitarbeiter anzupassen, um den Abstand zwischen gelernten und ungelernten Tätigkeiten zu wahren.“ Von der Bundesregierung forderte Ermer einen „spürbaren Abbau der bürokratischen Belastungen, eine sichere, bezahlbare Energieversorgung und nicht zuletzt Wertschätzung der Politik für die duale Ausbildung und das Handwerk“.

Verdi fordert Parteien zum Bekenntnis zu 15 Euro Mindestlohn auf

Verdi-Vorsitzender Frank Werneke hat die Parteien aufgefordert, im kommenden Bundestagswahlkampf für einen Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde einzutreten. „Laut EU-Richtlinie sollte der Mindestlohn bei 60 Prozent des Median-Einkommens liegen, also bei aktuell etwas mehr als 14 Euro“, sagte der Gewerkschafter dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Da die durchschnittlichen Löhne weiter steigen werden, braucht es 2026 einen Mindestlohn von 15 Euro die Stunde.“ Insofern empfehle er „jeder Partei, die von breiten Teilen der Bevölkerung gewählt werden will, im Bundestagswahlkampf deutlich zu machen, dass sie für 15 Euro die Stunde eintritt“, so Werneke. Der Mindestlohn liegt derzeit bei 12,41 Euro und soll zu 2025 auf 12,82 Euro steigen. Gemäß der EU-Mindestlohnrichtlinie müssen die EU-Mitgliedstaaten bis November ihre Regelungen zum Mindestlohn so ändern, dass anhand von Indikatoren und Referenzwerten die Angemessenheit des gesetzlichen Mindestlohns beurteilt wird. Die Richtlinie nennt dabei mehrere Optionen, darunter die Möglichkeit, den Bruttomindestlohn auf 60 Prozent des mittleren Bruttolohns festzusetzen. Das entspricht aktuell mindestens 14 Euro.

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