Justizminister halten an Weisungsrecht fest

Bund und Länder sehen im Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Europäischen Haftbefehl keinen Anlass, das politische Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten anzutasten. „Der einzige konkrete Handlungsbedarf, der sich aus dem Urteil ergibt, liegt darin, die Wirksamkeit Europäischer Haftbefehle sicherzustellen, indem diese künftig von Richterinnen und Richtern erlassen werden“, sagte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) dem „Handelsblatt“. Mehr sei „nicht veranlasst“. Nach dem EuGH-Urteil dürfen deutsche Staatsanwaltschaften keine Europäischen Haftbefehle mehr ausstellen. In Deutschland sei es gesetzlich nicht ausgeschlossen, dass ein solcher EU-Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werde. Die ausstellende Behörde müsse aber unabhängig handeln. Das Bayerische Staatsministeriums der Justiz teilte dem „Handelsblatt“ auf Anfrage mit: „Das Weisungsrecht ist verfa ssungsrechtlich notwendig, weil nach dem Grundgesetz jede staatlich ausgeübte Hoheitsgewalt einer demokratischen Legitimation bedarf.“ Auch die Justizministerkonferenz hatte sich Ende vergangener Woche nur kurz mit dem Thema befasst. Im Bundesjustizministerium hieß es, dass keine Rechtsänderungen notwendig seien. „Künftig werden auch EU-Haftbefehle durch Richter zu erlassen sein“, sagte ein Sprecher des Ministeriums. +++

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